Vereinfachter Spendenachweis(gültig bis max. 300,- Euro)
Hinweis:
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an das Diakonische Werk Bayern e. V. erhalten Sie hier.
Bitte drucken Sie diese Seite aus und nehmen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.
Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende bis 300,- Euro an:
Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern e. V., Pirckheimerstr. 6, 90408 Nürnberg
Das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern e. V. ist wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts Nürnberg-Zentral, StNr. 241/107/70045, vom 19.01.2023 für das Jahr 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.