Diakonie München und Oberbayern

Stellungnahme des Diakonischen Rates des Diakonischen Werkes Bayern

Mit großer Sorge hat der Diakonische Rat des Diakonischen Werkes Bayern den Umgang mit den Vorgängen in der Diakonie München und Oberbayern sowie die damit verbundene Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Die im Raum stehenden Vorwürfe stehen im diametralen Gegensatz zu den Werten, für die die Diakonie steht, und die von nahezu 100.000 Mitarbeitenden in ganz Bayern täglich gelebt werden. Er hat sich in seiner heutigen Sitzung ausführlich damit befasst und nimmt dazu wie folgt Stellung:

  1. Der Diakonische Rat erwartet von den zuständigen Gremien der Diakonie München und Oberbayern eine schnelle, lückenlose und transparente Aufklärung der Vorwürfe. Dazu gehört auch, dass über die Ergebnisse  interner und externer Untersuchungen unverzüglich und umfassend informiert wird. Eine Verzögerung, Verschleppung oder ein Umgang, der den Verdacht der Vertuschung oder bewusster Intransparenz erwecken könnte, ist aus Sicht des Rates nicht akzeptabel.
  2. Je nach Ergebnis sowohl der internen (durch die Gremien der Diakonie München und Oberbayern) als auch der externen Aufarbeitung (durch die beauftragte Kanzlei) geht der Diakonische Rat davon aus, dass umgehend die erforderlichen personellen und strukturellen Konsequenzen gezogen werden – insbesondere im Interesse von möglichen Betroffenen, aber auch im Interesse des Trägers, seiner Mitarbeitenden sowie der Menschen, die von der Diakonie München und Oberbayern begleitet und unterstützt werden.
  3. Er erwartet, dass die Diakonie München und Oberbayern alles dafür tut, dass kein weiterer Schaden für die Diakonie in Bayern als Ganzes sowie für die Kirche, aber auch für die Betroffenen entsteht.  
  4. Der Diakonische Rat geht generell davon aus, dass, sollte sich ein Verdacht einer möglichen Straftat ergeben, umfassend und vollständig mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert wird.
  5. Der Diakonische Rat stellt ausdrücklich fest, dass durch das mögliche Fehlverhalten Einzelner die Diakonie als Ganzes – und das bedeutet: 1.300 Träger mit mehr als 3.000 Einrichtungen - in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Der Landesverband hat darum sowohl das Recht als auch die Pflicht, auf seine Mitglieder in diesem Sinne einzuwirken. 


Der Diakonische Rat ist das Aufsichtsgremium des Diakonischen Werkes Bayern. Er wird von der Mitgliederversammlung für jeweils sechs Jahre gewählt. Er beruft unter anderem den Vorstand des Diakonischen Werkes Bayern, entscheidet über den Haushalt der Geschäftsstelle sowie über Aufnahme und Abmahnung von Mitgliedern.

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Daniel Wagner Pressesprecher