Nürnberg, 17. Juni 2022 Die Mitarbeitenden der Diakonie Bayern können ab dem kommenden Jahr mit deutlich mehr Gehalt rechnen. Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) hat für 2023 Steigerungen um bis zu 8,6 Prozent beschlossen. Für Mitarbeitende im Schichtdienst wurden ebenfalls deutliche Verbesserungen vereinbart, so dass etwa das sogenannte „Holen aus dem Frei“ - also die kurzfristige Übernahme von Diensten wegen dem Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen – zukünftig mit einem Zuschlag vergütet wird.
Die beschlossenen Gehaltssteigerungen für die Mitarbeitenden der Diakonie setzen sich aus Veränderungen bei den Stufen bei den Entgeltgruppen 1 bis 5, einem Sockelbetrag von 50 Euro für alle Entgeltgruppen, sowie einer zusätzlichen darauf basierenden linearen Steigerung zusammen, die im Falle der Entgeltgruppe E 2 8,6 Prozent und in der höchsten Entgeltgruppe E14 immer noch 4,2 Prozent beträgt.
Konkret bedeutet dies für eine Mitarbeitende bzw. einen Mitarbeitenden in Stufe 1 der Entgeltgruppe E8 eine Steigerung des monatlichen Gehalts (ohne Zulagen und Zuschläge) von derzeit 3.132,07 Euro monatlich auf 3.293,44 Euro ab dem 1. Januar 2023. Dies gilt etwa für Alten- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie Erzieherinnen und Erzieher.
Mitarbeitende in der Entgeltgruppe E11, wie Mitarbeitende mit Leitungsverantwortung in der Pflege, aber auch Sozialpädagogen mit bestimmten Zusatzqualifikationen, erhalten ab dem 1. Januar 2023 4.496,51 Euro statt wie bislang 4.294,45 Euro.
Studierende, Auszubildende sowie Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten, erhalten eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen von 50,- Euro monatlich.
Für Mitarbeitende im Schicht- sowie Bereitschaftsdienst wurden ebenfalls Verbesserungen vereinbart. So wird die Schichtzulage für Mitarbeitende im Bereitschaftsdienst ebenso erhöht wie die Anrechnungspauschale für Rufbereitschaften. Bereitschaftsdienste unterliegen zukünftig einer Jahresobergrenze; zudem gilt zukünftig eine neu eingeführte Zulage für Wechselschichten in Höhe von bis zu 155,- Euro monatlich. Das „Holen aus dem Frei“ wird zukünftig mit einer Vertretungspauschale in Höhe von 60, Euro vergütet. Die in der ARK vereinbarten Entgelterhöhungen haben eine Laufzeit bis zum 30.06.2024.
„Wir freuen uns, dass wir für die Mitarbeitenden in der Diakonie dieses Ergebnis erreicht haben. Wichtig war hierbei, dass alle Mitarbeitenden von diesen Tariferhöhungen profitieren und nicht nur bestimmte Berufsgruppen“, betont der stellvertretende Vorsitzende der ARK und Vertreter der Dienstnehmerseite, Joachim Laupenmühlen.
Mit den Beschlüssen reagiert die ARK nach Worten der Dienstgebervertreterin Evelyn Henseleit, auf die Lohnspirale der letzten Monate sowie auf die steigende Inflation. „Um im Wettbewerb um gute Mitarbeitende konkurrenzfähig zu bleiben, müssen wir - neben einem attraktiven Arbeitsumfeld - auch gute Löhne bieten. Dies ist uns mit diesem Beschluss gelungen, wenn auch die Refinanzierung weiterhin schwierig bleibt.“
Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihre Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.