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Unsere Arbeits- und Fachausschüsse
Der Arbeitsausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin und bis zu 15 weiteren Mitgliedern. Der Arbeitsausschuss setzt die allgemeinen Grundzüge der Tätigkeit des Fachverbandes fest, berät und entscheidet über alle Angelegenheiten des Fachverbandes, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Arbeitsausschuss kann Fachausschüsse berufen, die beratende Funktion haben. Die Mitglieder im Arbeitsausschuss als auch in den Fachausschüssen stellen die Zusammenarbeit mit anderen Gremien her und kooperieren mit Verbänden und Institutionen.
Unterstützt seine Multiplikator/-innen in der Gemeindearbeit und arbeitet vor allem mit dem Amt für Gemeindedienst in Nürnberg zusammen.
Der Fachausschuss "Gemenwesenorientierte Altenarbeit": die Liste mit den Mitgliedern erscheint demnächst.
Entwickelt Arbeitshilfen und Informationen zur fachlichen Beratung und Begleitung, bspw. zur Umsetzung der Pflegeversicherung sowie zur Krankenversicherung.
Entwickelt Arbeitshilfen und Informationen zur fachlichen Beratung und Begleitung, bspw. zur Umsetzung der Pflegeversicherung oder dem Pflegewohnqualitätsgesetz.