Servicestelle Ganztag

Zusammen für eine gelingende Ganztagsbetreuung

Die Servicestelle Ganztag bündelt das Wirken von Kirche, Diakonie und kooperierenden evangelischen Einrichtungen im Kontext von Schule und Jugendhilfe zum Themenfeld Ganztagsbetreuung von Schulkindern in Bayern.

Rechtsanspruch ab 2026

Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Anschluss an den Schulunterricht wird seit Jahren durch verschiedene pädagogische Angebote sukzessive ausgebaut. Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule ab 2026 wird das Themenfeld enorm gestärkt und ein dynamischer Ausbau ist zu erwarten. Der Rechtsanspruch beinhaltet folgende Punkte:

  • Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren an der Grundschule um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden.
  • Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden (inklusive Unterrichtszeit) an allen fünf Werktagen vor.
  • Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können die Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen in den Ferien regeln.
  • Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.

Qualitative Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Ziel von Ganztagsbetreuung muss sein, dass Kinder und Jugendliche bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsangebote besuchen können und von qualifizierten und zufriedenen Mitarbeiter:innen altersgerecht betreut und gefördert werden.

Um den Rechtsanspruch zu gewährleisten, sind eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Hier sind bauliche Maßnahmen ebenso notwendig wie ein solides Finanzierungskonzept. Eine der größten Herausforderungen wird die Bindung und Gewinnung von Mitarbeiter:innen sein, dazu müssen entsprechende Rahmen- und Arbeitsplatzbedingungen ausgebaut werden.

Bayern wählt zur Umsetzung des Rechtsanspruchs den „Werkzeugkasten der Ganztagsbetreuung“. Die Angebote finden im Verantwortungsbereich von Schule (Mittagsbetreuung, gebundene und offene Ganztagsschule), der Kinder- und Jugendhilfe (Hort) bzw. in kooperativen Angebotsformen (Haus für Kinder) statt.

Gesetzliche Regelungen zu den Angeboten finden sich u. a. im Bayerischen Gesetzt über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay EUG), dem Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).

Die unterschiedlichen Vorgaben zu den Betreuungsangeboten im Hinblick auf pädagogische Inhalte, Personal, Verantwortlichkeiten, Finanzierungslogiken usw. werfen in der Praxis Fragen auf.  Das Team der Servicestelle unterstützt bei Fragen und Anliegen sehr gerne.

Kooperationen der Servicestelle

Um die enormen Herausforderungen zu bearbeiten, wurde die Servicestelle Ganztag in Kooperation zwischen dem Diakonischen Werk Bayern (DWB), der Evangelischen Jugendsozialarbeit Bayern (ejsa) und dem Evangelischen Jugend in Bayern (ejb) im Frühjahr 2023 gegründet.

Die Evangelische Landeskirche in Bayern steuert und fördert die Servicestelle Ganztag und erweitert so ihr Engagement für Kinder und Jugendliche.

Aktuell befindet sich eine Website der Servicestelle Ganztag im Aufbau. Hier finden Sie nach Fertigstellung eine Übersicht der kooperierenden Organisationen mit Ansprechpartner:innen, Informationen zu beteiligten Netzwerken und inhaltliche Informationen zu den verschiedenen Ganztagsangeboten.

Ihr Kontakt:

Andreas Schiebel Referent Servicestelle Ganztag