Nürnberg, 06.09.2022 Zum Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September 2022 ruft die Diakonie Bayern mit ihrem Fachverband Evangelische Wohnungsnotfallhilfe und Straffälligenhilfe verstärkt zu mehr Einsatz gegen Wohnungsnot auf. Nach der bundesweiten Stichtagserhebung zum 31. Januar 2022 sind rund 18.000 Personen in Bayern wohnungslos. Diese Zahl erfasst jedoch nur die Menschen, die in Gemeinschafts- oder Notunterkünften untergebracht sind. Darin sind jene, die bei Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern unterkommen und in der sogenannten ‚verdeckten‘ Wohnungslosigkeit leben, nicht enthalten. „Auch obdachlose Menschen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, wurden in der Statistik nicht erfasst“, so Sandra Schuhmann, Vorständin der Diakonie Bayern. „Wir unterstützen die bundesweite Kampagne ‚WOHNUNG_LOS! Überwindung von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit bis 2030!‘ der BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) und wollen auf wichtige Forderungen zur Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit im Freistaat aufmerksam machen.“
Die politischen Parteien haben das Problem der Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit auf Bundes- und Landesebene erkannt. Die Bundesregierung hat einen Nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 angekündigt. „Der Freistaat hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Unterstützung für obdachlose und wohnungslose Menschen weiter auszubauen“, so Sandra Schuhmann. Mit dem Aktionsplan ‚Hilfe bei Obdachlosigkeit‘ und der ‚Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern‘ wurden in Bayern wirksame Maßnahmen auf den Weg gebracht. „Wir brauchen in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis adäquate Angebote für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits betroffen sind, und in jeder Kommune bezahlbaren Wohnraum“, so Schuhmann.
Im Realitätscheck der Diakonie Bayern zum fünften Bericht der Bayerischen Staatsregierung werden konkrete Vorschläge und Forderungen aufgezeigt, um die Löcher zu stopfen, die das soziale Netz in Bayern immer noch hat. „Eine verstärkte soziale Wohnungspolitik ist wichtig, damit für jeden Menschen der in der bayerischen Verfassung verankerte Anspruch auf eine angemessene, menschenwürdige und bezahlbare Wohnung eingelöst werden kann“, so Sandra Schuhmann. „Wenn Wohnungslosigkeit nicht vermieden werden kann, sind ordnungsrechtliche Unterkünfte mit aufsuchender Sozialarbeit notwendig, damit sich Wohnungslosigkeit nicht verfestigt.“
Die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit ermöglichen oftmals den Wohnungserhalt durch präventive Beratung. Allein die rund 150 verschiedenen Angebote der Diakonie in Bayern nutzten im Jahr 2021 mehr als 17.000 Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen waren.
Eine Übersicht der Angebote der Diakonie in Bayern finden Sie unterwww.diakonie-bayern.de sowie auf der Seite des Fachverbandes Evangelische Wohnungsnotfallhilfe und Straffälligenhilfe (FEWS) www.fews-bayern.de.