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Versorgung von Menschen mit Behinderung gefährdet

Diakonie Bayern warnt vor massiven Folgen des Pflegeneuordnungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen.

Nürnberg, 15. Oktober 2026. Ein Nachmittag in der Woche, an dem Eltern eines Kindes mit Behinderung einmal durchatmen können. Ein Ferienausflug, bei dem junge Menschen mit Behinderung gemeinsam etwas erleben. Einige Stunden Betreuung, die pflegenden Angehörigen Zeit für Erledigungen oder persönliche Termine verschaffen. Was selbstverständlich klingt, ist für viele Familien nur durch die Angebote der Familienentlastenden und Familienunterstützenden Dienste möglich, die in Bayern oftmals im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit angeboten werden. Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) drohen diesen Angeboten nun erhebliche finanzielle Einbußen. Die Diakonie Bayern warnt vor gravierenden Folgen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.

„Für viele Familien sind diese wenigen Stunden Entlastung in der Woche unverzichtbar. Sie ermöglichen den Angehörigen, die häufig rund um die Uhr Verantwortung tragen, ein Stück Normalität und geben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, erklärt Sandra Schuhmann, Vorständin Soziales der Diakonie Bayern. „Wenn diese Angebote durch die Pflegereform stark eingeschränkt werden, geraten ganze Familien an ihre Belastungsgrenze. Die Politik muss sich darüber im Klaren sein, welche Folgen ihre Entscheidungen im Alltag der Menschen haben.“

Die Offene Behindertenarbeit (OBA) ist in Bayern ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Ihre Familienunterstützenden und Familienentlastenden Dienste bieten individuelle Betreuung, Gruppenaktivitäten, Freizeitangebote, Ferienprogramme und begleitete Reisen. Finanziert werden diese Leistungen bislang zu erheblichen Teilen aus Mitteln der Pflegeversicherung, insbesondere über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.

Genau hier setzt die geplante Neuordnung an. Die bisherige sogenannte „Verhinderungspflege“, für die einschließlich der Kurzzeitpflege bislang bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung stehen, soll in neue Leistungsbudgets überführt werden. Für die niedrigschwelligen Angebote der Familienentlastenden und Familienunterstützenden Dienste droht damit ein wesentlicher Finanzierungsweg wegzufallen. Gleichzeitig soll der bisherige Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 vollständig gestrichen werden. Auch die Möglichkeit, einen Teil der Pflegesachleistungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag umzuwidmen, soll entfallen.

Nach Berechnungen der bayerischen Wohlfahrtsverbände könnten dadurch für einen betreuten Erwachsenen mit Pflegegrad 2 bis 5 jährlich mindestens 3.011 Euro an bislang nutzbaren Finanzierungsmöglichkeiten wegfallen. Bei Kindern und jungen Menschen unter 25 Jahren beträgt die rechnerische Differenz trotz eines erhöhten Sozialraumbudgets mindestens 1.511 Euro.

„Wir reden hier über Beträge, die darüber entscheiden können, ob eine Familie weiterhin Unterstützung erhält und ob ein Dienst seine Angebote aufrechterhalten kann“, betont Schuhmann. „Die Offene Behindertenarbeit leistet seit Jahrzehnten einen unschätzbaren Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Ihre Angebote sind gewachsen, erprobt und auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten. Diese Strukturen müssen erhalten bleiben.“

Besonders problematisch ist aus Sicht der Diakonie, dass die betroffenen Dienste die wegfallenden Mittel kaum durch andere Finanzierungswege ersetzen können. Ohne zusätzliche Finanzierung aber drohen Einschränkungen bei Einzelbetreuungen, Gruppenangeboten und Ferienmaßnahmen. Für pflegende Angehörige wächst damit das Risiko dauerhafter Überforderung. Im schlimmsten Fall kann die Versorgung im häuslichen Umfeld gefährdet werden.

Die Diakonie Bayern fordert deshalb, die Familienunterstützenden und Familienentlastenden Dienste bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes ausdrücklich zu berücksichtigen und ihnen einen verlässlichen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung zu sichern. Auch der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 müsse erhalten bleiben. Das geplante Sozialraumbudget müsse so ausgestaltet werden, dass die bewährten Angebote der Offenen Behindertenarbeit weiterhin finanziert werden können.

Dabei sieht die Diakonie Bayern auch den Freistaat und die bayerischen Bezirke in der Verantwortung, sich für den Erhalt der Angebote einzusetzen und gegebenenfalls ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen.

„Eine Pflegereform muss sich daran messen lassen, ob sie die Versorgung der Menschen verbessert und ihre Angehörigen stärkt“, so Schuhmann. „Wer die häusliche Pflege sichern will, muss auch diejenigen stärken, die Familien im Alltag unterstützen. Jeder wegfallende Entlastungsdienst erhöht den Druck auf Angehörige und kann langfristig deutlich höhere gesellschaftliche Kosten verursachen. Wir erwarten deshalb, dass die Bundesregierung die Folgen für Menschen mit Behinderung bei der weiteren Beratung des Gesetzes berücksichtigt – und sich die politisch Verantwortlichen in Bayern dafür einsetzen.“

Ihr Kontakt

Daniel Wagner Pressesprecher