Ergebnisse der Pflegemindestlohnkommission sind ein vernünftiger Kompromiss

Erhöhung zum 1. 7. 2020

Berlin, 29.1. 2020 Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt die Ergebnisse der Pflegemindestlohnkommission vorgestellt. Damit ist ein Branchenmindestlohn in der Pflege ab dem 1. Mai 2020 weiter gesichert. Der Beschluss sieht vor, die derzeit geltenden Werte für den Zeitraum vom 1.5. bis 1.7. 2020 weiterzuführen, die erste Erhöhung findet zum 1.7. 2020 statt. Der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung steigt zum 1. Juli auf 11,20 Euro in den östlichen Bundesländern (aktuell 10,85 Euro) und auf 11,60 Euro in den westlichen Bundesländern (aktuell: 11,35 Euro). Ab dem 1.9.2021 ist für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung erstmals ein bundesweiter Branchenmindestlohn von zwölf Euro vorgesehen. 

 

"Mit den Beschlüssen ist ein vernünftiger Kompromiss gelungen. Das Ergebnis ist gut im Sinne der Pflegekräfte und gibt Planungssicherheit für die Zukunft. Ziel muss es sein, auch in Zukunft, die Pflege zu stärken und den Pflegeberuf finanziell und gesellschaftlich aufzuwerten", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

 

Ab April bzw. Juli 2021 werden darüber hinaus die Pflegemindestentgelte abhängig von der Qualifikation gestaffelt. So erhalten ab dem 1.4.2021 Hilfskräfte mit einjähriger Ausbildung erstmalig einen Pflegemindestlohn in Höhe von 12,20 Euro in den östlichen Bundesländern und 12,50 Euro in den westlichen Bundesländern, während sich zum selben Zeitpunkt für Hilfskräfte ohne Ausbildung der Mindestlohn auf 11,50 Euro (Ost) bzw. 11,80 Euro (West) erhöht. Für Pflegefachkräfte wird ab dem 1.7.2021 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro eingeführt.

 

Für Pflegekräfte in der Diakonie haben die Ergebnisse der Pflegekommission keine direkten Auswirkungen. Die Entgelte in den diakonischen Tarifwerken liegen zum Teil deutlich über den vereinbarten Vergütungen. Hinzu kommen kirchentarifliche Zusatzleistungen wie beispielsweise Pflegezulagen, Beiträge zur kirchlichen Betriebsrente und eine Jahressonderzahlung. Der 4. Pflegekommission gehörten Vertreter der Arbeitnehmer und von Arbeitgeberverbänden, der kirchlichen Dienstnehmer und Dienstgeber (Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland bzw. des Deutschen Caritasverbandes), sowie ein unabhängiger, nicht stimmberechtigter Beauftragter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Der Beschluss der Pflegekommission bildet die Grundlage für den Bundesarbeitsminister zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche durch den Erlass einer Rechtsverordnung. Die bisherige Verordnung gilt bis zum 30. April 2020.

 

Alle Zahlen und Fakten zu den neuen Pflegemindestlöhnen unter

https://www.diakonie.de/journal/faq-neuer-pflegemindestlohn-ab-1-juli-2020

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Daniel Wagner Pressesprecher