Nürnberg, 29.12.2020 Eine grundlegende Überarbeitung der Methodik zur Berechnung der Grundsicherung fordert die Diakonie Bayern. Sie schließt sich damit einem Vorschlag der Diakonie Deutschland an, die vor Tagen ein neues Berechnungsmodell vorgestellt hat. „Zwar steigen die Sätze zu Beginn des neuen Jahres an“, so der Präsident der Diakonie Bayern, Michael Bammessel in einem Videoblog. „Die Erfahrungen unserer Einrichtungen zeigen aber, dass dies nicht ausreicht. Für viele Menschen in der Grundsicherung hat es weder für Adventskranz noch für einen Christbaum gereicht.“
Nach wie vor sind auch Ausgaben von Haushalten mit einem Sozialleistungsanspruch Teil der statistischen Vergleichsgruppe, die zur Berechnung des Existenzminimums und damit des Regelsatzes herangezogen wird. „Dies trägt zu einer verzerrten Wahrnehmung dessen bei, was tatsächlich für eine gesellschaftliche Teilhabe und für das sogenannte soziokulturelle Minimum notwendig ist“, so die Diakonie. Wenn man verhindern wolle, dass die Kluft zwischen der Mitte der Gesellschaft und der von Armut Betroffenen immer weiter aufgehe, müsse darum das Berechnungsmodell grundlegend reformiert werden. „Nicht die Ausgaben der ärmsten Haushalte, sondern die der mittleren Haushalte müssen zukünftig den Ausgangspunkt für die Regelsatzberechnung bilden. Alles andere führt zu einem Zirkelschluss.“
Das von der Diakonie vorgeschlagene Modell sieht vor, dass die Ausgaben für Grundbedarfe wie Kleidung oder Nahrungsmittel nicht mehr als 25 Prozent hinter dem zurückbleiben dürfen, was die gesellschaftliche Mitte dafür ausgibt. Bei den anderen Ausgaben soll der Abstand nicht mehr als 40 Prozent betragen. In der Summe würde das von der Diakonie vorgeschlagene Berechnungsmodell zu einem Anstieg der Regelsätze um bis zu 170 Euro pro Monat führen.
Bammessel verweist auf Erfahrungen aus der diakonischen Praxis: „Bei den Tafeln, diakonischen Mittagstischen und in unseren Beratungsstellen begegnet uns eine Vielzahl von Menschen, die zusätzlich zur Grundsicherung ergänzende Hilfe benötigen. Das ist ein klares Zeichen dafür, dass die Regelsätze nicht praxisgerecht berechnet wurden.“
Der Diakoniepräsident fordert darum eine Expertenkommission, die die Methodik der Regelsatzberechnung weiterentwickelt, „und zwar bevor das Statistischen Bundesamt die nächste Einkommens- und Verbraucherstichprobe vorbereitet.“ Die nächste Regelsatzberechnung ist für das Jahr 2024 vorgesehen. “Der Zeitpunkt, die Berechnung zu reformieren und somit Menschen in der Grundsicherung eine menschenwürdige Existenz und soziale Teilhabe zu ermöglichen, ist – jetzt.“
Den Videoblog finden Sie unter anderem in unserem YouTube-Kanal unter https://youtu.be/QefG765oSL8
Weitere Informationen zum neuen Regelsatzberechnungsmodell der Diakonie Deutschland gibt es unter: