Sektorenübergreifende Versorgung

Für uns als Diakonie Bayern heißt das konkret:

Der Zustand der Gesundheitsversorgung ist künstlich geschaffen worden. Wir müssen zurück zu natürlich aufeinander bezogenen Versorgungssettings. Wir müssen vom Menschen ausgehend denken und nicht von den Sozialgesetzbüchern.

Das bedeutet: Es braucht ganzheitliche Gesetzesänderungen, mit denen das Leistungsrecht flexibilisiert und sektorenübergreifend angelegt wird. Eine Ausrichtung auf die Ressourcen- und Bedarfssituationen in den Pflegehaushalten ist unerlässlich. Daher fordern wir ganzheitliche Gesetzesänderungen, die eine flexiblere Finanzierung und damit sektorenübergreifendes Agieren möglich machen. Wir brauchen dazu Casemanagement, Einfachheit und Nachvollziehbarkeit in den Finanzierungsstrukturen und die Flexibilisierung des Leistungsrechts.

Beispiele:

  • Flexible Budgetierung und Finanzierungsmodelle zur sektorenübergreifenden Nutzung à Gesamtversorgungsvertrag
  • Berufliche Kompetenzen dynamisieren
  • Integrierte Versorgungszentren – Gesundheitsdienstleistungen unter einem Dach für nahtlose Versorgung, zentrale Anlaufstelle für koordinierte über alle Sektoren
  • Interdisziplinäre Teams – bestehend aus verschiedenen Gesundheitsberufen, gemeinsame Behandlungspläne für bestmögliche Versorgung
  • Gemeinschaftsorientierte Gesundheitsinitiativen – Einbindung von lokalen Ressourcen und freiwilligen Helfer:innen um Versorgung zu ergänzen und zu verbessern

Durch die Implementierung solcher Maßnahmen kann eine sektorenübergreifende Versorgung geschaffen werden, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und eine ganzheitliche, flexible und nahtlose Gesundheitsversorgung ermöglicht.

 

Ihr Kontakt

Jörg Lachmann Referent Zentrum für Innovation in der Altenhilfe durch die Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Beratung Springerkonzepte und Personalbemessungsstrategien