Teilhabe ermöglichen

Teilhabe ermöglichenDie Diakonie Bayern fordert:

Erfolgreiche Sozialpolitik leistet mehr als die reine Daseinsvorsorge. Sie ermöglicht Teilhabe, eröffnet neue Chancen und zeigt Perspektiven auf.

Familienpolitische Leistungen sind ein wesentlicher Baustein der Sozialpolitik im Freistaat. Zusammen mit den Leistungen auf Bundesebene ergibt sich jedoch eine Ansammlung an Leistungen, die kaum verständlich und nicht immer sozial gerecht ist.

Für die Diakonie Bayern bedeutet dies:

  •  Der Freistaat setzt sich dafür ein, dass Unterstützungsleistungen des Bundes für Familien zusammengefasst und bedarfsgerechter verteilt werden sowie der Zugang zu ihnen erleichtert wird.

  • Die Einführung der Kindergrundsicherung auf Bundesbene wird vorangetrieben.

  • Die familienpolitischen Leistungen im Freistaat werden überprüft und angepasst.

Armut und Armutsgefährdung ist ein Phänomen, das durch die Energiekrise sowie die steigende Inflation der vergangenen Monate zusätzlich an Brisanz gewonnen hat. Immer mehr Menschen drohen trotz eines regelmäßigen Einkommens unter die Armutsgrenze zu rutschen und sind auf zusätzliche staatliche Transferleistungen sowie auf bürgerschaft-liches Engagment (Tafeln, Kleiderkammern etc.) angewiesen.

Für die Diakonie Bayern bedeutet dies:

  • Die Situation der von Armut und Arbeitslosigkeit Betroffener wird auch in der politischen Debatte anerkannt, und das ohne verbale Stigmatisierung.

  •  Neben angemessenen Unterstützungsangeboten – insbesondere zur sozialen Teilhabe – wird der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum auch in Balungsräumen ermöglicht.

  • Entsprechende Bauvorhaben bzw. Maßnahmen im Bestand werden besonders unterstützt und gefördert.

Trotz einer aktivierenden Arbeits-marktpolitik wird es auch zukünftig Menschen geben, die aus unterschiedlichen Gründen nicht am ersten Arbeitsmarkt teilhaben können. Ein „Sozialer Arbeitsmarkt“ nach dem SGB II kann hier Abhilfe schaffen, Teilhabe ermöglichen und teilweise Kosten reduzieren.


Für die Diakonie Bayern bedeutet dies:

  • Öffentlich geförderte Beschäftigung wird nicht als Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt, sondern als Teil einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik verstanden, die Teilhabe ermöglicht, und darum entsprechend politisch und finanziell unterstützt sowie in der öffentlichen Debatte gefördert wird.

  • Bestehende Modelle wie Beschäftigungsinitiativen nach §16i SGB II bleiben erhalten.

Flucht- und Migrationsbewegungen sind auch das Ergebnis der Politik westlicher Industrienationen. Sie werden weder kurz- noch mittelfristig durch die Veränderung der Situation in den Herkunftsländern eingedämmt werden, sondern weiterhin Teil des politischen Alltags sein. Aufgrund der eigenen Verantwortung für die Ursachen, aufgrund internationaler Abkommen und Gesetze und nicht zuletzt aus christlich-humanitären Grundsätzen muss die restriktive Flucht- und Migrationspolitik beendet werden.

Für die Diakonie Bayern bedeutet dies:

  • Die Ankerzentren werden aufgegeben.

  • Die Begleitung und Beratung der Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung ist sichergestellt und zukunftsfest finanziert.

  • Den Betroffenen wird der Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erleichtert und verlässliche Perspektiven eröffnet.

Die digitale Transformation umfasst mittlerweile alle Lebensbereiche. Vom damit verbundenen Versprechen der Vereinfachung von Prozessen, der leichteren Zugänglichkeit von Dienstleistungen und der besseren Partizipationsmöglichkeit an Diskursen profitieren jedoch nicht alle. Mangelndes Wissen, eine fehlende technische Ausstattung sowie eine lückenhafte Infrastruktur stehen dem im Wege.


Für die Diakonie Bayern bedeutet dies:

  • Der Zugang zu digital verfügbaren Informationen wird erleichtert. Dazu gehören Bildungsangebote für Menschen mit Kompetenzdefiziten ebenso wie für Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrungen.

  • Schulen und Bildungseinrichtungen werden mit entsprechenden Geräten auch für von Armut Betroffene ausgestattet; ein freies WLAN-Angebot ist flächendeckend vorhanden.