Teilhabe fördern BTHG im Prozess

Bayerischer Rahmenvertrag zur Umsetzung des BTHG

Der bayerische Rahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist unterzeichnet. Er trat zum 1. Juni 2023 in Kraft. Mehr als sechs Jahre verhandelten die bayerischen Bezirke mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Bayern. Der Vertrag regelt grundsätzlich, welche Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Bayern realisiert werden. Gleichzeitig wurde auch eine erste Rahmenleistungsvereinbarung (RLV) geschlossen. Diese regelt die konkrete Leistungserbringung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Vorgesehen ist unter anderem eine neue Finanzierungssystematik, die ab 2024 in Modellwerkstätten für zwei Jahre erprobt wird.

Bedarfsermittlung für Bayern

Um die Bedarfe der Menschen mit Behinderungen ermitteln zu können, wurde das bayerische Bedarfsermittlungsinstrument (BIBay) auf den Weg gebracht. Seit dem 1. August 2023 ist es auf Wunsch einsatzbereit. Trotz der vertieften Erprobungs- und Qualifizierungsphase bleibt jedoch weiterhin für einige Aspekte Klärungsbedarf. Die Diakonie in Bayern startet zu Beginn 2024 mit den Schulungen für Leistungserbringer. Mit einem Rundbrief werden die Träger und Leitungen der Dienste und Einrichtungen vorab informiert.

Früherkennung und Frühförderung

Neu verhandelt wird aktuell auch der Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern (RV IFS). Ziel war es, den Rahmenvertrag bis Ende 2023 abzuschließen. Dies konnte aufgrund der noch offenen Themen nicht erreicht werden. Die Verhandlungsrunde rechnet mit der Fertigstellung im 2. Quartal 2024.

Im Diakonischen Werk Bayern berät und unterstützt ein fachlich breit aufgestelltes Team bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes:

Und was gibts noch?Mehr Informationen zur Behindertenhilfe in der Diakonie Bayern:

Ihr Kontakt

Lena Simoneit Unterstützung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung

Claudia Bucher Entgelte, SGB VIII / IX / XII

Thomas Dietrich Entgelte, SGB IX / XII

Rafael Guja Sozialrecht, Vertragsrecht

Gudrun Mahler Sozialpsychiatrie