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Pirckheimerstraße 6
90408 Nürnberg - palaschinski(at)diakonie-bayern.de
Bitte beachten Sie:
Der Landesverband kann nur Einrichtungen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft beraten.
Sie sind Dienstnehmer:in und haben inhaltliche Fragen zu konkreten Dienstverhältnissen:
- Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Einrichtung (Geschäftsleitung, Personalabteilung, unmittelbare Vorgesetze)
- Sie haben auch die Möglichkeit, sich von Ihrer Mitarbeitervertretung (MAV) beraten zu lassen, welche ihrerseits juristische Beratung über den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in Bayern in Anspruch nehmen kann.
- Ansonsten gibt es arbeitsrechtliche Beratungen auch bei den Dienstnehmerverbänden bzw. Gewerkschaften wie z. B. vkm-Bayern, DAViB oder ver.di – soweit Sie dort Mitglied sind.
Sie möchten sich bei der Diakonie bewerben und haben Fragen zur AVR:
- Bitte wenden Sie sich direkt an die Einrichtung/Träger, bei der/dem Sie sich bewerben. Der Landesverband kann hierzu keine Fragen beantworten.
Gehaltsrechner für das allgemeingültige Tarifwerk der Diakonie in Bayern (AVR-Bayern)
Bitte beachten Sie:
- Die hier ermittelten Werte geben nur das Grundgehalt inklusive voller Jahressonderzahlung an. Die anteilige Berechnung der Jahressonderzahlung im Eintrittsjahr kann leider nicht abgebildet werden. Weitere Details zur Jahressonderzahlung entnehmen Sie bitte dem § 40 der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern).
Die AVR-Bayern enthalten zudem, je nach Berufsgruppe, ggf. weitere attraktive Zulagen, Zuschläge und Beihilfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre:n Dienstgeber:in bzw. an die ausschreibende Einrichtung.
Die ermittelten Werte dienen der Orientierung und bedingen keinen rechtsverbindlichen Anspruch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre:n Dienstgeber:in bzw. an die ausschreibende Einrichtung.
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