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90332 Nürnberg - palaschinski(at)diakonie-bayern.de
Der Landesverband kann nur Einrichtungen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft beraten.
Sie sind Dienstnehmer:in und haben inhaltliche Fragen zu konkreten Dienstverhältnissen:
- Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Einrichtung (Geschäftsleitung, Personalabteilung, unmittelbare Vorgesetze)
- Sie haben auch die Möglichkeit, sich von Ihrer Mitarbeitervertretung (MAV) beraten zu lassen, welche ihrerseits juristische Beratung über den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in Bayern in Anspruch nehmen kann.
- Ansonsten gibt es arbeitsrechtliche Beratungen auch bei den Dienstnehmerverbänden bzw. Gewerkschaften wie z B. vkm-Bayern oder DAViB – soweit Sie dort Mitglied sind.
Sie möchten sich bei der Diakonie bewerben und haben Fragen zur AVR:
- Bitte wenden Sie sich direkt an die Einrichtung/Träger, bei der/dem Sie sich bewerben. Der Landesverband kann hierzu keine Fragen beantworten.
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) in Bayern
Die aktuellen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie in Bayern sind das allgemeingültige Tarifwerk der Diakonie in Bayern. Nahezu alle Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitenden der bayerischen Diakonie kommen auf dieser Basis zustande.
Sechs gute Argumente für die AVR Bayern…
Sowohl Erzieher/innen, Altenpfleger/innen (stationär) als auch Psychologen verdienen bei der Diakonie Bayern am besten – sowohl beim Einstieg als auch nach drei Jahren Berufserfahrung.
Die AVR Bayern schneidet im Vergleich der verschiedenen Sozialtarife gut bis sehr gut ab. In vielen Fällen ist sie überdurchschnittlich gut (Stand 2016):
- Das Gehalt für Altenpfleger/innen übertrifft den Durchschnitt um 13,5 %
- Das Gehalt für Erzieher/innen übertrifft den Durchschnitt um 13,1 %
- Das Gehalt für Gruppenleiter in der Jugendhilfe um 17%
Die Voraussetzung ist in allen Fällen natürlich eine Vollzeitstelle; zudem kann es nach längerer Berufstätigkeit zu Veränderungen kommen.
Die AVR Bayern sieht mit dem November-Gehalt eine Jahressonderzahlung vor, die es in anderen Tarifwerken kaum noch gibt.
Die betriebliche Zusatzversorgung (EZVK) wird bislang einzig von den Dienstgebern getragen; sie ist – anders als beim TV-L – für die Dienstnehmer beitragsfrei.
Die klare Einordnung nach Tabellen und Erfahrungsstufen ermöglicht – unter Einbeziehung der regelmäßigen Tarifsteigerungen – eine hohe Planungs- und Verdienstsicherheit.
Die Eingruppierung nach Tätigkeiten und deren klare Beschreibung in der AVR sorgt für Transparenz und verhindert einen Gender-Gap: Männer und Frauen verdienen nach AVR bei gleicher Tätigkeit auch immer gleich viel. Eine Diskriminierung ist ausgeschlossen.