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Inflationsausgleich in den Bereichen der Diakonie und der Kirche?
Im Frühsommer 2023 haben ver.di und die kommunalen Arbeitgeber im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) für die Tarifrunde 2023 (1.1.2023 - 31.12.2024) unter anderem eine einkommenssteuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro (verteilt auf neun Monatszahlungen) sowie ab dem 1. März 2024 eine Entgelterhöhung um 200 Euro (sog. Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent, insgesamt mindestens aber 340 Euro beschlossen. Viele Mitarbeitende in Kirche und Diakonie fragen sich nun, ob und wann auch für den Geltungsbereich der AVR-Bayern sowie der DiVO vergleichbare Vereinbarungen getroffen werden.
7 Fragen zur Inflationsausgleichsprämie
Ein Tarifabschluss hat immer eine gewisse Laufzeit. Der geltende Abschluss der AVR-Bayern läuft noch bis Sommer 2024. Der Tarifabschluss in der verfassten Kirche bis Ende September 2023. Zur Zeit befinden sich die Mitglieder der Diakonie in der ARK in aktuellen Tarifverhandlungen. Erst nach Abschluss der Verhandlungen kann man verbindlich sagen, ob es auch bei der Diakonie einen Inflationsausgleich geben wird. Im Bereich der verfassten Kirche, für die der TV-L als „Leittarif“ gilt, geht man von Tarifverhandlungen im Herbst 2023 aus.
Nach allgemeiner Einschätzung gehen wir davon aus, dass auch dieses Tarifwerk in der nächsten Tarifverhandlung eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie enthalten wird. Es ist ebenfalls zu erwarten, dass dieser Tarifabschluss, wie in den Jahren davor, dem Grunde nach übernommen wird. Dies bedeutet, dass auch die Beschäftigten der Kirche zeitnah von deutlichen Entgelterhöhungen bzw. einem steuerfreiem Inflationsausgleich profitieren werden.
Ja, das sind sie. Sowohl den VertreterInnen der Dienstgeber, als auch den VertreterInnen der Dienstnehmer beschäftigt dieses Thema sehr. Im Bereich der Diakonie wurde bereits im Sommer 2022 - also nahezu ein Jahr vor dem Abschluss im TVöD - eine Gehaltssteigerung um bis zu acht Prozent zum 1. Januar 2023 beschlossen. Denn schon da zeichnete sich eine höhere Inflation ab und man hat somit unmittelbar reagiert. Den Mitgliedern der ARK ist ebenfalls bewusst, dass auch der nächste Abschluss der ARK die Preissteigerungen der letzten Monate berücksichtigen sollte. Klar ist: Die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie leiden ebenso unter den Preissteigerungen wie ihre Kolleginnen und Kollegen, etwa bei Bund und Ländern oder anderen Wohlfahrtsverbänden.
Allerdings wird in der Diskussion um die Inflationsausgleichsprämie übersehen, dass diese keine nachhaltige Wirkung auf die Lohnentwicklung hat - im Gegensatz zu einer Erhöhung der Tabellenwerte.
Die ARK orientiert sich bei ihren Beschlüssen an den Abschlüssen ihrer jeweiligen „Referenztarife“. Dabei bleiben Entwicklungen anderer Tarifwerke nicht unberücksichtigt. Gemeinsam versuchen alle Mitglieder der ARK den Interessen der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Verhältnis zur Machbarkeit und Zumutbarkeit für die Dienstgeber, einen für alle guten Kompromiss zu erzielen.
Die Verhandlungen für den TV-L beginnen im Herbst 2023; die ARK wird jedoch bereits im Sommer 2023 mit den Gesprächen beginnen. Ein entsprechender Beschluss - etwa zum 1. Januar 2024 - könnte also sehr zeitnah getroffen werden.
Ja. Denn laut Beschluss der Bundesregierung ist die Inflationsausgleichsprämie noch bis Ende 2024 von der Einkommenssteuer befreit.
Die Prämie und die linearen Gehaltssteigerungen („Tabellenwerte“) sind grundsätzlich unabhängig voneinander. Aber: Im Gegensatz zu einer einmaligen Prämie hat eine Steigerung der Tabellenwerte weitreichende Konsequenzen, da die neuen Tabellenwerte die Grundlage für alle zukünftigen linearen Erhöhungen sind.
Der Wunsch nach einer Prämie auch im Geltungsbereich der DiVO und der AVR-Bayern ist zunächst einmal eines: Gut nachvollziehbar. Warum sollten Kollegen und Kolleginnen hier schlechter gestellt sein als anderswo? Aber sind sie das überhaupt? Bereits jetzt liegen die Tabellenwerte in der AVR-Bayern gleichauf oder sogar über jenen vergleichbarer Tarifwerke.
Geht es schließlich um die einmalige Prämie, so klingt sie natürlich attraktiv. Berechnung aber zeigen, dass die Zahlung einer einmaligen Prämie und einer etwas geringeren Tarifsteigerung auf Dauer deutlich weniger Geld bedeuten als der Verzicht auf die Prämie und eine höhere Tarifsteigerung.
Das ist kein grundsätzliches Argument gegen eine einmalige Prämie zum Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerungen. Es zeigt aber, dass auch eine einmalige Prämie durch Einbußen an anderer Stelle erkauft wird.
In der ARK beschließen Vertreter und Vertreterinnen der Dienstgeber und Dienstnehmer stets mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Auch im Fall der Prämie und des Tarifabschlusses 2024 werden darum beide Seiten ihre jeweiligen Interessen vertreten und einen Beschluss fassen, der diese nach Möglichkeit berücksichtigt. Dass die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen ebenso anerkannt werden müssen wie die Belastungen durch die gestiegene Inflation der letzten beiden Jahre, ist unstrittig. Zum 1. Januar 2023 wurde ein erster Schritt getan, weitere werden in 2024 folgen.
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) in Bayern
Die aktuellen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie in Bayern sind das allgemeingültige Tarifwerk der Diakonie in Bayern. Nahezu alle Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitenden der bayerischen Diakonie kommen auf dieser Basis zustande.
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Sechs gute Argumente für die AVR Bayern…
Sowohl Erzieher/innen, Altenpfleger/innen (stationär) als auch Psychologen verdienen bei der Diakonie Bayern am besten – sowohl beim Einstieg als auch nach drei Jahren Berufserfahrung.
Die AVR Bayern schneidet im Vergleich der verschiedenen Sozialtarife gut bis sehr gut ab. In vielen Fällen ist sie überdurchschnittlich gut (Stand 2016):
- Das Gehalt für Altenpfleger/innen übertrifft den Durchschnitt um 13,5 %
- Das Gehalt für Erzieher/innen übertrifft den Durchschnitt um 13,1 %
- Das Gehalt für Gruppenleiter in der Jugendhilfe um 17%
Die Voraussetzung ist in allen Fällen natürlich eine Vollzeitstelle; zudem kann es nach längerer Berufstätigkeit zu Veränderungen kommen.
Die AVR Bayern sieht mit dem November-Gehalt eine Jahressonderzahlung vor, die es in anderen Tarifwerken kaum noch gibt.
Die betriebliche Zusatzversorgung (EZVK) wird bislang einzig von den Dienstgebern getragen; sie ist – anders als beim TV-L – für die Dienstnehmer beitragsfrei.
Die klare Einordnung nach Tabellen und Erfahrungsstufen ermöglicht – unter Einbeziehung der regelmäßigen Tarifsteigerungen – eine hohe Planungs- und Verdienstsicherheit.
Die Eingruppierung nach Tätigkeiten und deren klare Beschreibung in der AVR sorgt für Transparenz und verhindert einen Gender-Gap: Männer und Frauen verdienen nach AVR bei gleicher Tätigkeit auch immer gleich viel. Eine Diskriminierung ist ausgeschlossen.
Der Landesverband kann nur Einrichtungen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft beraten.
Sie sind Dienstnehmer:in und haben inhaltliche Fragen zu konkreten Dienstverhältnissen:
- Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Einrichtung (Geschäftsleitung, Personalabteilung, unmittelbare Vorgesetze)
- Sie haben auch die Möglichkeit, sich von Ihrer Mitarbeitervertretung (MAV) beraten zu lassen, welche ihrerseits juristische Beratung über den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in Bayern in Anspruch nehmen kann.
- Ansonsten gibt es arbeitsrechtliche Beratungen auch bei den Dienstnehmerverbänden bzw. Gewerkschaften wie z B. vkm-Bayern oder DAViB – soweit Sie dort Mitglied sind.
Sie möchten sich bei der Diakonie bewerben und haben Fragen zur AVR:
- Bitte wenden Sie sich direkt an die Einrichtung/Träger, bei der/dem Sie sich bewerben. Der Landesverband kann hierzu keine Fragen beantworten.