Kinder und Jugendliche in Bayern
Stellen wir uns ein Bayern vor, in dem Kinder und Jugendliche mitreden, mitentscheiden und mitgestalten – in ihrer Schule, in ihrem Stadtviertel, in ihrer Gemeinde. In dem ihre Ideen ernst genommen werden, weil Erwachsene sie wirklich hören wollen. In dem Beteiligung nicht die Ausnahme ist, sondern die Regel. Ein Bayern, in dem Kinder nicht übersehen, sondern gesehen werden – mit ihren Träumen, Ängsten, Fähigkeiten und Wünschen.
In diesem Bayern wächst kein Kind in Armut auf. Alle jungen Menschen haben Zugang zu guter Bildung – unabhängig davon, wie viel ihre Eltern verdienen oder woher ihre Familie stammt. Es gibt vielfältige Orte des Lernens, auch außerhalb von Schule: in Jugendzentren, bei Projekten der Jugendsozialarbeit, in Sportvereinen, Theatergruppen oder offenen Treffs. Jeder dieser Orte hilft dabei, Selbstvertrauen zu entwickeln, Fähigkeiten zu entdecken und Gemeinschaft zu erfahren.
Kinder und Jugendliche erleben hier eine Kultur der Anerkennung und Wertschätzung. Wer Unterstützung braucht, bekommt sie. Wer sich einbringen will, findet offene Türen. Dieses Bayern ist sozial stark, gerecht und zukunftsorientiert – und damit ein Ort, an dem junge Menschen gerne leben und gerne bleiben – auch, weil sie demokratische Werte erfahren.
Vorbemerkung
Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung. Zur Umsetzung dieses Rechts sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – in Bayern also die Landkreise und kreisfreien Städte – verpflichtet, eine bedarfsgerechte Infrastruktur an Angeboten der Jugendhilfe sicherzustellen. Dazu gehören u. a. die Förderung der Erziehung in der Familie sowie Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Kommunen sind dabei auch verantwortlich für die Jugendhilfeplanung, die in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen unter Beteiligung von freien Trägern wie der Diakonie und der Selbstvertretung junger Menschen selbst durchgeführt werden soll. Ziel ist es, die Bedarfe junger Menschen zu erfassen und in eine abgestimmte Angebotsstruktur zu überführen.
Gute Rahmenbedingungen
Insbesondere in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte geraten sogenannte „freiwillige Leistungen“ der Kommunen – wie offene Jugendtreffs, Streetwork, Familienzentren oder Stadtteilarbeit – unter Kürzungsdruck. Diese Angebote sind jedoch für ein gelingendes Aufwachsen und das Demokratieverständnis junger Menschen unerlässlich. Ihre Finanzierung sollte daher langfristig gesichert werden.
Die Umsetzung all dieser Aufgaben ist nur dann möglich, wenn:
- kommunale und staatliche Mittel für Personal, Räume und Fachstrukturen bereitgestellt werden,
- Jugendhilfeplanung unter Beteiligung der jungen Menschen selbst partizipativ erfolgt,
- die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern aktiv gestaltet wird.
Armutsprävention und soziale Teilhabe
Die Bayerische Verfassung garantiert jedem Menschen den Anspruch auf eine angemessene Daseinsvorsorge. Die Bekämpfung von Kinderarmut fällt dabei in den Aufgabenbereich der kommunalen Sozialpolitik. Um Benachteiligung zu vermeiden, sind gezielte Maßnahmen erforderlich, die niedrigschwellige Teilhabe ermöglichen – etwa durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit oder Familienbildung. Die Etablierung sogenannter „Armutspräventionsketten“ – also strukturierter, miteinander vernetzter Hilfen – kann dabei unterstützen, präventiv gegen Ausgrenzung und Bildungsbenachteiligung vorzugehen. Für diese Vernetzungsarbeit benötigen Kommunen ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Nach § 8 SGB VIII ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten sicherzustellen – etwa durch die Einführung und Pflege kommunaler Jugendparlamente.
Ein Vorschlag zur Stärkung der politischen Teilhabe ist die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre, wie sie in anderen Bundesländern bereits umgesetzt wurde. Dies wäre ein politisches Signal zur aktiven Beteiligung junger Menschen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds.
Die Rolle der Diakonie
Diakonische Einrichtungen sind anerkannte Träger der Jugendhilfe. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, Angebote im Bereich der Jugendsozialarbeit, Familienhilfe oder Bildung zu entwickeln und umzusetzen. Durch ihre Fachlichkeit, Nähe zur Zielgruppe und institutionelle Erfahrung will die Diakonie insbesondere Lücken in kommunalen Strukturen schließen, zur niedrigschwelligen Erreichbarkeit beitragen und neue Modelle der Prävention oder Beteiligung erproben.
Fazit
Bayerns Kommunen können Räume schaffen, in denen junge Menschen mitreden, sich entfalten und dazugehören können, in denen sie gesehen werden und auf ihre Bedarf eingangen wird. Die Diakonie kann dabei eine verlässliche Partnerin sein.