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Inklusion

 

 

Inklusion

Stellen wir uns ein Bayern vor, in dem Menschen mit einer Behinderung ganz selbstverständlich dazugehören – in der Nachbarschaft, im Beruf, beim Sport, im Café, im Stadtpark oder im Rathaus. Inklusion ist hier keine Sonderlösung, sondern gelebter Alltag. Es geht um eine Gesellschaft, die so gestaltet ist, dass sich alle beteiligen können.

In diesem Bayern sind Städte und Dörfer barrierefrei – nicht nur baulich, sondern auch digital, sprachlich und sozial. Es ist selbstverständlich, dass Bürgerinformationen in Leichter Sprache angeboten werden, dass Websites gut verständlich sind – und dass sich niemand rechtfertigen muss, wenn er oder sie Unterstützung braucht.
Menschen mit Behinderung leben gut integriert: in Mietwohnungen, in WGs, in der eigenen Wohnung – mit oder ohne Assistenz. Sie sind Nachbar:innen, Kolleg:innen, Vereinsmitglieder und Freund:innen. Sie sind Expert:innen in eigener Sache – und bringen ihre Perspektive überall dort ein, wo Entscheidungen getroffen werden.

In dieser Gesellschaft bedeutet Teilhabe nicht nur „dabei sein dürfen“, sondern tatsächlich mitgestalten. Der Rollstuhl, der Begleithund oder andere Hilfen sind dabei kein Hindernis, sondern Teil einer vielfältigen Normalität.

Vorbemerkung

Inklusion ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe – und für bayerische Kommunen eine Verpflichtung, die sich aus dem Bundesteilhabegesetz, dem Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) sowie aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben betrifft nahezu alle kommunalen Politikfelder: Stadtentwicklung, Soziales, Bildung, Kultur, Gesundheit, Wohnen und Verkehr.

Die kommunale Verantwortung

Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Das bedeutet:

  • Barrierefreie Infrastruktur (Straßen, Haltestellen, Gebäude, digitale Dienste),
  • Berücksichtigung von Teilhabebedarfen bei allen Planungs- und Entwicklungsprozessen,
  • Beteiligung von Menschen mit Behinderung an politischen Entscheidungen (z. B. in Behindertenbeiräten).

Barrierefreiheit bedeutet mehr als Rampen und Aufzüge. Es geht auch um leichte Sprache, verständliche Verwaltung, inklusive Bildungsangebote und niederschwellige Beratung.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in der Kommune

Das BTHG hat einen grundlegenden Perspektivwechsel eingeleitet: Statt Fürsorge steht nun individuelle Teilhabe im Vordergrund. Kommunen sind zentrale Akteurinnen bei der Umsetzung. Sie arbeiten mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege wie der Diakonie eng zusammen.

In Bayern wurde das BTHG durch bayerische Teilhabegesetze sowie den bayerischen Landesrahmenvertrag konkretisiert. Kommunale Inklusionskonzepte, Sozialraumanalysen und koordinierte Planungsprozesse gewinnen dabei an Bedeutung.

 

Inklusion im Quartier

Ziel moderner Inklusionspolitik ist das selbstbestimmte Wohnen. Kommunen müssen bei der Wohnungsbauplanung gezielt barrierefreien, bezahlbaren Wohnraum berücksichtigen – insbesondere auch für Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen. Förderprogramme wie der „Wohnungspakt Bayern“ bieten dabei finanzielle Unterstützung, müssen aber konsequent mit inklusiven Zielen verknüpft werden.

Die Rolle der Diakonie

Die Diakonie ist in Bayern ein freier Träger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Sie bringt Erfahrung, Fachlichkeit und lokale Vernetzung mit – in Form von ambulanten Assistenzdiensten, Werkstätten, inklusiven Wohnformen, Sozialraumarbeit sowie Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.

Gleichzeitig ist die Diakonie ein wichtiger Impulsgeber in kommunalen Planungsprozessen – etwa durch Mitarbeit in Beiräten, Facharbeitskreisen oder durch die Entwicklung inklusiver Quartierskonzepte.

Fazit

Inklusion gelingt nicht allein durch Gesetze. Sie braucht politische Priorität, verlässliche Strukturen und die Zusammenarbeit vieler – insbesondere von Kommunen, freien Trägern und Betroffenen. Wenn Bayern seine Gemeinden wirklich barrierefrei, offen und solidarisch gestalten will, dann ist jetzt die Zeit, auch Pilotprojekte in Regelangebote zu überführen und die Teilhabe für alle zur Richtschnur kommunaler Entwicklung zu machen.