Nürnberg, 13.07.2023 Als gleich mehrfachen Gewinn bewertet die Präsidentin der Diakonie Bayern, Dr. Sabine Weingärtner, die Ergebnisse der heutigen Tarifverhandlungen für die bayerische Diakonie. „Die Mitarbeitenden gewinnen durch einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro und eine zusätzliche, deutliche Tarifsteigerung. Die Gesellschaft gewinnt durch Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen, die weiterhin konkurrenzfähig bezahlt werden.“ Und schließlich gewinnen auch Kirche und Diakonie: „Mit ihrem Beschluss hat die Arbeitsrechtliche Kommission erneut bewiesen: Der Dritte Weg funktioniert.“
„Die Diakonie bleibt mit diesem Ergebnis im Kampf um Mitarbeitende konkurrenzfähig und ist damit auch in Zukunft eine attraktive Arbeitgeberin - mit zusätzlichen Leistungen, die es an anderer Stelle so nicht gibt“, so Weingärtner. Sie nannte die beitragsfreie betriebliche Altersvorsorge sowie familienwirksame Leistungen als Beispiel. Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer heutigen Sitzung die Beschlüsse für den Öffentlichen Dienst aus dem Frühjahr 2023 nachvollzogen. Die jetzt ausgehandelten Tarifsteigerungen sehen einen Sockelbetrag von 200,- Euro sowie eine lineare Erhöhung um 5,5 Prozent vor. Hinzukommt ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, der in mehreren Tranchen ausgezahlt werden soll. „In der Summe ist das eine Steigerung von über 11 Prozent.“
In Richtung der Kostenträger weist Weingärtner allerdings darauf hin, dass diese die Erhöhungen nun auch in den zukünftigen Kostenverhandlungen berücksichtigen müssen. „So erfreulich die Ergebnisse für unsere Mitarbeitenden sind - unsere Träger stellen sie vor große Herausforderungen.“ Denn sie müssten beispielsweise in den Pflegesatzverhandlungen die Refinanzierung dieser Tarifsteigerungen durchsetzen. „Wir alle wissen, dass der Personalbedarf in den sozialen Berufen hoch ist und weiter ansteigen wird. Eine angemessene Bezahlung ist ein Baustein, um den bereits bestehenden Personalnotstand zu bewältigen. “Davor könnten sich auch die Kostenträger nicht verschließen - zumal nicht zuletzt die Politik immer wieder eine gute Bezahlung für soziale Berufe anmahnt.“
Als „Dritter Weg“ wird die Arbeits- und Tarifsetzung von Kirche und Diakonie bezeichnet. Über Löhne und Gehälter entscheiden hier Kommissionen, in denen Vertreter und Vertreterinnen der Dienstgeber und derDienstnehmer zu gleichen Teilen vertreten sind. Da Beschlüsse immer mit einer Mehrheit gefasst werden müssen, werden die Ergebnisse stets von beiden Seiten getragen. Sollte es keinen Konsens geben, besteht die Möglichkeit, die Schlichtung anzurufen.