Pressemeldungen 2021

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„Erst klatschen – dann Klatsche?“

Diakonie fürchtet um die Zukunft der Pflege

Nürnberg 11. Februar 2021 Katastrophale Folgen für die Pflege in Deutschland wird nach Ansicht der Diakonie Bayern eine geplante Gesetzesänderung auf Bundesebene haben. Ihr zufolge sollen ab dem 1. April 2021 nur noch die Mindereinnahmen erstattet werden „…die infolge der Umsetzung behördlicher Maßnahmen sowie von landesrechtlichen Regelungen“ zur Eindämmung der Coronapandemie erlassen werden. Dazu zählen etwa ein angeordneter Belegungsstopp oder die Schließung einer Einrichtung. „Konkret heißt dies: Alle anderen finanziellen Folgen der Pandemie für die Pflegeeinrichtungen müssen ab April von diesen alleine getragen werden“, so Vorständin Sandra Schuhmann. Dazu zählten unbelegte Plätze in den Einrichtungen sowie der damit verbundene Personalüberhang. Der entsprechende „Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ soll morgen in erster Lesung im Bundestag behandelt werden.

Vom bisherigen Rettungsschirm für die Pflege waren alle finanziellen Folgen der Pandemie abgesichert. Schuhmann: „In der zweiten Welle der Corona-Pandemie traten ab November 2020, verstärkt in den Monaten Januar/Februar 2021, massive Ausbrüche in Pflegeheimen auf, leider verbunden mit vielen Todesfällen.“ Verbunden damit war eine Scheu von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, einen Heimplatz in Anspruch zu nehmen. „Die Folge ist eine massive Minderbelegung und ein Zuviel an Personal.“ Die freien Plätze – und die daraus folgenden Mindereinnahmen für die Träger – seien eben keine Folge einer behördlichen Anordnung, aber sehr wohl die Folge der Pandemie. Der Gesetzgeber müsse darum auch diese Faktoren berücksichtigen und dürfe nicht nur auf offizielle Anordnungen abstellen. „Die Pandemie hat in der Pflege gravierende Spuren hinterlassen – auch über behördliche Anordnungen hinaus.“

Sollte der Rettungsschirm nicht in der  bisherigen Form über den 31. März 2021 hinaus verlängert werden, drohen Schuhmann zufolge Kurzarbeit bis hin zu Entlassungen von Pflegekräften. „Vor einigen Wochen sollten wir sie davon überzeugen, freie Tage und Urlaub zu opfern, um die Versorgung der Bewohner während eines Ausbruchsgeschehens überhaupt aufrecht erhalten zu können.“ Mit dem geplanten Gesetz würde nun das Vertrauen der Pflegekräfte in die Pflegeheime nachhaltig beschädigt – mit schwerwiegenden strukturellen Problemen: „Wenn die Nachfrage nach Betten wieder steigt, werden viele Kollegen und Kolleginnen der Pflege endgültig den Rücken zugewandt haben – und das in einer Branche, die schon vor der Pandemie unter Personalnot gelitten hat.“

„Die Kollegen und Kolleginnen in den Einrichtungen haben in den letzten Monaten unfassbar viel geleistet und nicht selten hohe gesundheitliche Risiken in Kauf genommen. Die geplante Gesetzesänderung ist ein Schlag ins Gesicht aller, die in der Pflege arbeiten.“. Momentan, so Schuhmann, sei viel von einer Perspektive in der Corona-Krise die Rede. „Wenn der Gesetzesentwurf nicht geändert wird, ist die Perspektive für die Pflege nur eines: Katastrophal.“