Pressemeldungen 2020

Pressemeldungen 2020

Pleitewelle droht

Freie Wohlfahrtspflege muss unter Corona-Rettungsschirm

Berlin, den 21. März 2020 - Die Bundesregierung arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem milliardenschweren Rettungsschirm für die deutsche Wirtschaft in der Corona-Krise. Allerdings ist bislang nicht vorgesehen, die Freie Wohlfahrtspflege mit unter den Schirm zu nehmen, die mit ihren Angeboten vom Altenheim bis zur Einrichtung für Menschen mit Behinderung unentbehrlich für das Funktionieren des Sozialstaats ist. Die Träger dieser zahllosen Einrichtungen können wegen ihrer Gemeinnützigkeit nur sehr begrenzt Rücklagen bilden. Wenn ihnen jetzt in der Krise die Einnahmen wegbrechen, droht den Trägern binnen Wochen die Insolvenz - mit schweren Konsequenzen für die Bürger, die täglich auf diese unverzichtbaren Einrichtungen angewiesen sind.

 

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "In der Freien Wohlfahrtspflege sind fast zwei Millionen Menschen in Deutschland beschäftigt, die die tägliche soziale Versorgung bundesweit sicherstellen. Hier sind soziale Strukturen in Jahrzehnten gewachsen. Wenn nun die Einnahmen wegbrechen, wird dies langfristig kaum zu behebende Schäden verursachen. Gerade den kleinen und mittleren Einrichtungen kann jetzt ganz schnell die Luft ausgehen - und zwar binnen Wochen. Viele Einrichtungen sind dringend angewiesen auf Zuwendungen und Entgelte nach Leistungsvereinbarungen, die derzeit in vielen Fällen wegfallen werden, weil die Einrichtungen geschlossen sind.  Alle sind außerdem gemeinnützig. Das heißt, sie dürfen gar keine großen Rücklagen bilden. Ihnen droht das finanzielle Aus, wenn Zuwendungen nicht weiter fließen. Kosten für Mieten und Personal bei einer Kita oder Tagespflege laufen schließlich weiter.

Das Geflecht aus Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen muss um jeden Preis erhalten werden. Die Diakonie und andere Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind ein ganz wesentlicher Bestandteil des Zusammenlebens und spielen im Moment eine wichtige Rolle für den Zusammenhalt und die Solidarität in diesen herausfordernden Zeiten."

 

Dazu hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege die wichtigsten Fragen zusammengestellt:

 

Sicherstellung der sozialen gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste - Fragen und Antworten

 

Die Bundesregierung unternimmt große Anstrengungen, um in der derzeitigen Krise einen Schutz der Bevölkerung sicherzustellen, das Gesundheitssystem pandemiefest zu gestalten und negative Auswirkungen auf die Wirtschaft zu begrenzen.

Die Freie Wohlfahrtspflege, die in ihren haupt- und ehrenamtlichen Strukturen für die Gesellschaft unentbehrliche Dienste - vom Pflegeheim bis zur Einrichtung für Menschen mit Behinderung - vorhält, krisenfest abzusichern, wurde jedoch bislang versäumt.

Die Träger dieser Einrichtungen können aufgrund des Gemeinnützigkeitsrechts nur sehr begrenzt Rücklagen bilden. Wenn in der Krise Einnahmen wegbrechen (etwa in einem Inklusionsbetrieb oder in einer Tagespflegeeinrichtung, die schließen müssen) droht den Trägern innerhalb weniger Wochen die Insolvenz.

 

1.1     Warum greifen die Maßnahmen der Bundesregierung nicht für die gemeinnützige soziale Infrastruktur?

Der Rettungsschirm der Bundesregierung ist auf die Risiken der privaten Wirtschaft zugeschnitten. Die spezifischen Risiken gemeinnütziger Träger sozialer Infrastruktur müssen eigenständig geregelt werden. Wir plädieren für einen gleichwertigen Schutz für die Einrichtungen und sozialen Dienste als Teil des Sozialschutz-Pakets.

Gemeinnützige Einrichtungen, die aufgrund der Infektionsgefahr schließen müssen, haben Ausgaben zu tragen, denen keine Einnahmen mehr gegenüberstehen. So fallen die Personalkosten der Beschäftigten sowie Mieten und Sachkosten, weiter an, ohne dass Einnahmen erzielt werden (z.B. eine Werkstatt für behinderte Menschen oder eine Rehaklinik für Eltern und Kinder). Die Kosten müssen also aus ersparten Rücklagen bestritten werden. Diese dürfen aber nur ganz begrenzt gebildet werden, ihre Verwendung ist an klare Vorgaben gebunden und sie sind aufgrund ihrer begrenzten Höhe schnell verbraucht.

Anders als für privatwirtschaftliche Unternehmen gilt bei der Freien Wohlfahrtspflege, dass eine Erleichterung der Kreditaufnahme ihnen (den gemeinnützigen Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Kitas oder

Schuldnerberatungsstellen) nicht hilft. Sie können - anders als private Wirtschaftsunternehmen - COVID-19-bedingte Einnahmeausfälle nach der Krise nicht wieder kompensieren. Eine Jugendhilfeeinrichtung kann nach der Krise beispielsweise weder die Kostensätze noch die Platzzahlen erhöhen. 

Kurzarbeit lässt sich in den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege häufig nicht oder nur verzögert umsetzen. Die Personalkosten sind daher kurzfristig an sinkende Einnahmen anzupassen.

 

1.2     Was bedeutet Gemeinnützigkeit?

Der Status der Gemeinnützigkeit ist an Rechte und Pflichten (etwa Verbot der Gewinnausschüttung, satzungsgemäße Mittelverwendung, eng begrenzte Rücklagenbildung) gebunden. Ausfälle machen sich dadurch sofort bemerkbar und Insolvenzen drohen sehr rasch.

 

1.3     Wie müsste ein "Schutzschirm" konkret aussehen?

Notwendig sind die folgenden Maßnahmen:

- Es braucht seitens des Bundes eine Sicherstellung von Einnahmen für gemeinnützige Einrichtungen und soziale Dienste. Zuwendungen und Leistungsentgelte müssen auch bei vorübergehend eingeschränkten Leistungen weiter fließen.

 

1.4     Wie bringen sich die Menschen, die in den gemeinnützigen Diensten und Einrichtungen arbeiten, zur Bekämpfung der Krisenlage ein?

Die Haupt- und Ehrenamtlichen in den gemeinnützigen sozialen Diensten und Einrichtungen sind in ihrem Arbeitsalltag durch die Pandemie vielfältigen Risiken ausgesetzt. In einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen werden sie z.B. mit Corona-bedingt schweren Krankheitsverläufen konfrontiert, in Kitas mit der Notfallbetreuung von Kindern, deren Eltern in Krankenhäusern und als Polizeibeamte gerade stark belastet sind. In dieser Situation müssen sich die Erzieherinnen, Heimerzieherinnen, Pflegekräfte und Sozialarbeiterinnen darauf verlassen können, dass ihr Arbeitsplatz nicht durch wegbrechende Finanzierungen gefährdet ist.

 

1.5     Welche Folgen hat die Krise für die soziale Infrastruktur, wenn nicht gehandelt wird?

Es wird zu betriebsbedingten Kündigungen kommen (in der Freien Wohlfahrtspflege arbeiten 1,9 Mio Beschäftigte), Einrichtungen werden in großer Zahl schließen, die soziale Infrastruktur kollabiert. Damit laufen die Menschen, die Hilfe und Unterstützung brauchen ins Leere. Für sie gibt es dann keine:

 

-       Beratung und Betreuung in besonderen Lebenslagen

-        Kinderbetreuung

-       Tagespflege

-       Angebote der Rehabilitation u.a.

 

 

Mehr Infos:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland:

https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos