Nürnberg, 8. April 2020 „Die bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Wochen schnell und entschlossen auf die Corona-Krise reagiert – manchmal wäre etwas weniger Hektik jedoch zielführender.“ So reagiert die Diakonie in Bayern auf die verschiedenen Maßnahmen, die in den letzten Tagen für Anbieter sozialer Dienste angekündigt bzw. umgesetzt wurden. „Aufnahmestopp in der stationären Pflege, kostenfreies Mittagessen, 500,- Euro Bonus – für sich genommen ist das alles sinnvoll. Nicht nur wir brauchen aber auch die Zeit und die Sicherheit für die Umsetzung“, so der Präsident der Diakonie Bayern, Michael Bammessel, heute in Nürnberg.
So sei der Aufnahmestopp für Einrichtungen der stationären Altenhilfe zwar bereits am Mittwoch vergangene Woche in einer Pressekonferenz angekündigt worden. „Die Anordnung, wie er umzusetzen ist, erreichte uns dann am Freitag - abends um 19.15 Uhr. In Kraft trat sie schließlich wenige Stunden später.“ Für die Umsetzung einer solch einschneidenden Maßnahme benötigten die Diakonie und ihre über 200 Einrichtungen der stationären Altenhilfe deutlich mehr Zeit. „Wir können unsere Einrichtungen nicht von jetzt auf gleich einfach zusperren, ohne zu wissen, wie wir mit Aufnahmeanträgen umgehen sollen.“
Mit Entsetzen habe die Diakonie jetzt feststellen müssen, dass der verordnete Aufnahmestopp auch Tage später noch nicht allen nachgeordneten Behörden bekannt sei. Auch die vom Ministerium für Gesundheit und Pflege angekündigte Task-Force, die Einrichtungen der Altenhilfe unterstützen solle, sei offensichtlich noch nicht installiert. „Die Staatsregierung muss sicherstellen, dass die angeordneten Maßnahmen nicht nur umgesetzt, sondern auch allen Beteiligten bekannt sind. Und damit meine ich nicht nur die Träger der Einrichtungen“
Auch das von der Staatsregierung initiierte kostenfreie Mittagessen für Mitarbeitende in der Pflege und der Behindertenhilfe ab dem 1. April sei zwar ein gutes Signal. „Es ist aber nach wie vor völlig unklar, wie ein solches Mittagessen etwa steuerlich zu bewerten ist. Diese Frage mag angesichts der Bedrohung durch Corona bürokratisch klingen.“ Aus Sicht der Finanzämter handele es sich bei einer solchen Leistung jedoch um einen geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. „Ich hoffe nicht, dass eine gute Idee der Staatsregierung am Ende durch das Finanzministerium wieder ad absurdum geführt wird und unsere Mitarbeitenden indirekt zur Kasse gebeten werden“, sagte Bammessel.
Generell, so der Diakoniepräsident, wolle die Diakonie die Maßnahmen der Staatsregierung jedoch weder ausbremsen noch geringschätzen. „Im Gegenteil – wir freuen uns, dass die außergewöhnliche Leistung, die unsere Mitarbeitenden in dieser Situation erbringen, auf diese Weise auch anerkannt werden soll.“ Er wünsche sich jedoch manchmal etwas mehr Gelassenheit und auch die Rücksprache mit den Trägern bzw. ihren Verbänden. „Nur so kann aus guten Ideen auch ein Erfolg werden.“