Präventionsstrategie alleine reicht nicht aus.

Diakonie Bayern fordert Suizidpräventionsgesetz

Nürnberg, 9.September 2024 Anlässlich des morgigen Welt-Suizid-Präventionstages erneuert die Diakonie Bayern ihre Forderung nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. „Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat für den Sommer ein Suizidpräventionsgesetz angekündigt. Vorgelegt wurde bis heute – nichts“, stellte die Vorständin Soziales der Diakonie Bayern, Sandra Schuhmann, heute in Nürnberg fest. Bereits im Juli des vergangenen Jahres hatte der Bundestag die Vorlage eines entsprechenden Gesetzes bis zum 30. Juli 2024 gefordert.

Jährlich nehmen sich rund 10.000 Menschen das Leben, rund 100.000 Menschen sind jährlich unmittelbar von einem Suizid betroffen. Besonders hoch ist die Suizidrate dem BMG zufolge bei älteren Menschen; bei mindestens der Hälfte aller Suizidopfer lag eine psychische Erkrankung vor - Depressionen, Psychosen, oder etwa Suchterkrankungen.

„Um Menschen zu helfen, für die aufgrund einer Erkrankung oder einer existenziellen Krise der Suizid zu einer Option wird, brauchen wir dringend gesetzlich verankerte Unterstützungsangebote“, so Schuhmann. Dazu zählen etwa die Telefonseelsorge und die psychosozialen Krisendienste. Auch die hospizlichen sowie die palliativen Angebote spielten eine große Rolle. „Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der Debatte um den assistierten Suizid.“ Allerdings fehle auch hier nach wie vor eine gesetzliche Regelung.

Zwar hat das BMG im Mai bereits eine nationale Suizidpräventionsstrategie vorgelegt. Diese aber ist nach Ansicht der Diakonie Bayern nicht ausreichend. Schuhmann: „Es genügt nicht, etwa nur modellhaft Schulungen für Mitarbeitende im Gesundheitswesen anzubieten oder eine bundesweite Website zum Thema Suizid einzurichten – wir brauchen belastbare gesetzliche Regelungen, um suizidgefährdeten Menschen wirksam helfen zu können.“

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Daniel Wagner Pressesprecher