Nürnberg, 9.12.2021 Als „ambitioniert und ehrgeizig, aber auch dringend notwendig“ bewertet die Diakonie Bayern die wohnungspolitischen Ziele der neuen Bundesregierung„400.000 neue Wohnungen pro Jahr und ein Nationaler Aktionsplan zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030– die neue Bundesregierung will eines der wesentlichen gesellschaftlichen Probleme lösen“, so Sandra Schuhmann, zuständige Vorständin im Diakonischen Werk Bayern. Weitere Punkte auf der To-Do-Liste der neuen Bundesregierung ist die Stärkung des Wohngeldes sowie die Weiterentwicklung des Mietrechts.
„Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Bayern ist dramatisch. Angesichts steigender Mieten und Nebenkosten sind immer mehr Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht. Dies betrifft nicht nur Menschen am Rande unserer Gesellschaft, sondern zunehmend auch die Mitte“, so Sandra Schuhmann, Vorständin im Diakonischen Werk Bayern. Bundesweit seien nahezu eine Million Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht.
Seit Jahren stellten auch die Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Bayern fest, dass die Verweildauer in den Notunterkünften zunimmt. „Für viele obdachlose Menschen wird aus einer Not- eine Dauerlösung.“ Der beginnende Winter und die Coronakrise wird die Situation in den Unterkünften zusätzlich verschärfen: Neben dem Schutz vor Kälte kommt es zusätzlich auf die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie des Infektionsschutzes an. Die Verschärfung der Corona-Regeln in Bayern hat, so die Diakonie-Vorständin, auch Folgen für wohnungslose Menschen. „Für viele ist ein Kaufhaus eine Möglichkeit, sich im Winter aufzuwärmen oder eine Toilette aufzusuchen.“ Wenn nun 2G im Einzelhandel gelte, stelle dies viele wohnungslose Menschen vor große Probleme. Notquartiere müssten nun Tag und Nacht geöffnet bleiben, um wohnungslosen Menschen den erforderlichen Schutz und weiterführende Hilfen anzubieten, so Schuhmann.
Mit Verweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte drängt Schuhmann darum darauf, die Ziele des Koalitionsvertrages möglichst schnell anzugehen. „Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 sichert das Recht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard. Eine sichere, angemessene und dauerhaft finanzierbare Wohnung stellt daher eine unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben dar.“
Die Diakonie Bayern unterhält im gesamten Freistaat mehr als 150 verschiedene Angebote für Menschen in drohender bzw. akuter Wohnungslosigkeit; zusammengeschlossen sind die Träger der Dienste und Einrichtungen u.a. im Fachverband Evangelische Wohnungsnotfallhilfe und Straffälligenhilfe (FEWS) der Diakonie in Bayern.