Nürnberg, 4. Februar 2026: „Wer Transparenz abbaut, baut am Ende Teilhabe ab.“ Mit diesen Worten warnt Sandra Schuhmann, Sozialvorständin der Diakonie Bayern, vor der geplanten Abschaffung der Berichtspflicht der oder des von der Staatsregierung Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung. „Nur mit regelmäßiger Berichterstattung können Landtag und Öffentlichkeit nachvollziehen, wo bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Fortschritte erzielt werden und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.“ Die Berichte machten Defizite und Fehlentwicklungen sichtbar und ermöglichten es, frühzeitig gegenzusteuern.
Der Hintergrund: Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz sieht derzeit vor, dass der bzw. die Landesbehindertenbeauftragte regelmäßig über den Stand der Barrierefreiheit und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berichtet und diese Berichte dem Landtag vorlegt. Damit wird nicht nur der Informationsanspruch des Parlaments erfüllt, sondern auch eine verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen geschaffen. In Bayern leben mehr als 1,15 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Schuhmann: „Ihre gleichberechtigte Teilhabe ist kein Randthema, sondern betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung. Sie sollte nicht unter dem Vorwand der Modernisierung eingeschränkt werden.“
Diese Berichtspflicht soll im Zuge des 4. Bayerischen Modernisierungsgesetzes abgeschafft werden: Am morgigen Donnerstag berät der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag über den Gesetzentwurf und entsprechende Änderungsanträge von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die sich ebenfalls für die Beibehaltung der Berichtspflicht aussprechen. Schuhmann: „Wer auf systematische Berichte verzichtet, verzichtet auf Wissen. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt bei der Qualität politischer Entscheidungen.“
Die Berichtspflicht sichere zudem die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des Landesbehindertenbeauftragten. Eine gesetzliche Berichtspflicht stelle sicher, dass Hinweise, Kritik und Empfehlungen verbindlich in den politischen Entscheidungsprozess einfließen und nicht folgenlos bleiben. „Gerade bei komplexen Herausforderungen wie der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention oder der tatsächlichen Barrierefreiheit im Alltag braucht es einen systematischen, regelmäßigen Blick von außen“, so Schuhmann.
Für die Diakonie Bayern ist klar: Kontinuierliche und transparente Berichterstattung ist Ausdruck staatlicher Verantwortung gegenüber besonders schutzbedürftigen Menschen. Sie steht für den Schutz von Betroffenenrechten und die Wahrnehmung historischer Verantwortung – zentrale Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft, die die Menschenwürde in den Mittelpunkt stellt.
Die Diakonie Bayern begleitet landesweit Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebenslagen, etwa in Wohnangeboten, durch ambulante Dienste und in der Beratung. „Unsere Mitarbeitenden erleben täglich, wie dringend klare politische Rahmenbedingungen und verlässliche Rückkopplung gebraucht werden“, sagt Schuhmann. Vor diesem Hintergrund fordert die Diakonie Bayern Staatsregierung und Abgeordnete des Bayerischen Landtags auf, die gesetzliche Berichtspflicht im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz zu erhalten und im weiteren Gesetzgebungsverfahren klar zu bekräftigen.