Finanzierung von Kinderkliniken muss sichergestellt werden

Diakonie Bayern fordert Überprüfung der Krankenhausfinanzierung.

Nürnberg, 22. November 2022 Mindereinnahmen für Kinderkliniken in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr und Klinik befürchtet die Diakonie Bayern angesichts des geplanten Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, Kliniken und Krankenhäuser finanziell zu entlasten. Nach Ansicht des zweitgrößten bayerischen Wohlfahrtsverbandes werden aber insbesondere Kliniken für Kinder und Jugendliche sowie Neugeborene nicht ausreichend berücksichtigt: Dies führt zu massiven Mindereinnahmen von „existenzieller Bedeutung“, wie die zuständige Vorständin im Diakonischen Werk Bayern, Sandra Schuhmann, jetzt an Bundesgesundheitsminister Lauterbach schreibt.

So müsse etwa die Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen mit Mindereinnahmen von bis zu zwei Millionen Euro rechnen. „Bei einem Jahresbudget für den Klinikbetrieb in Höhe von zwölf Millionen Euro ist das nicht zu stemmen“, so Schuhmann. 

Der Hintergrund: Zwar sollen durch das geplante Gesetz jene Krankenhäuser und Kliniken mittels Ausgleichszahlungen entlastet werden, die nach dem System der Fallpauschalen, den sogenannten „DRG“s, abrechnen. Da einige hochspezialisierte Kliniken für Kinder und Jugendliche - darunter auch das Deutsche Zentrum für  Kinder- und Jugendrheumatologie - als „Besondere Einrichtung“ gelten, rechnen sie nicht über die Fallpauschalen ab. „Von diesen aber hängen die vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Entlastungen ab“, erklärt die Diakonievorständin.

Erschwerend kommt aus Sicht der Diakonie hinzu, dass bei den Häusern, deren Kinderkliniken nach dem DRG-System abrechnen, eine Altersgrenze eingezogen wurde. Nur die Behandlung von Patienten, die älter als 28 Tage und jünger als 16 Jahre sind, profitiert nach jetzigem Stand von den Ausgleichszahlungen des geplanten Gesetzes. „Damit ist aber die Behandlung von Neugeborenen ebenso von Zuschlägen ausgeschlossen wie die Jugendlicher über 15 Jahren.“ Diese aber machten bei den meisten Kliniken, wie der Cnopf’schen Kinderklinik in Nürnberg, einen bedeutenden Anteil von über 16 Prozent der Patienten aus, so Schuhmann. Insgesamt seien bis zu sieben Prozent aller Kinderkliniken in Deutschland von den Ausgleichszahlungen des neuen Gesetzes ganz, sowie ein noch höherer Anteil von pädiatrischen Fachkliniken teilweise ausgeschlossen. Damit werde das Ziel, die Kinderkliniken finanziell zu entlasten und damit deren Vorhaltung flächendeckend zu sichern, weit verfehlt.

Es sei den meisten Kinderkliniken schon jetzt trotz massiver Anstrengungen nicht möglich, den Klinikbetrieb auch nur annähernd kostendeckend zu führen, und die Kostenentwicklung im Bereich der Sach- und Personalkosten würden ohne entsprechende Verbesserung der Finanzierung im Jahr 2023 zu einem nicht mehr zu kompensierendem Defizit führen. Schuhmann: „Für freigemeinnützige Träger und Non-Profit-Organisationen ist das existenzbedrohend.“

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Daniel Wagner Pressesprecher