Zum Umgang mit dem assistierten SuizidPosition der Diakonie Bayern

Mit seinem Urteil zum assistierten Suizid hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 eines der folgenreichsten Urteile der letzten Jahre gefasst, dessen Konsequenzen heute noch nicht im mindesten absehbar sind und dessen gesetzliche Umsetzung noch aussteht.

Juristische, gesellschaftlich-kulturelle sowie ethisch-theologische Fragen treffen hierbei aufeinander. Jede Positionsbestimmung bedarf darum einer kontinuierlichen Überprüfung.
Dass im Rahmen der Selbstbestimmung die Inanspruchnahme der Hilfe Dritter bei der Selbsttötung jedem Menschen in Deutschland zusteht, stellt insbesondere die Einrichtungen konfessioneller Prägung vor große Herausforderungen.

Dies gilt auch für die Diakonie, deren Anspruch es ist, durch Hilfen und Unterstützungsleistungen ein gelingendes Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Die Angebote der Diakonie beginnen darum bereits vor der Geburt und reichen bis in die letzte Lebens- sowie die Sterbephase.

Stellungnahme der Diakonie Bayern