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Wohnen

 

 

Wohnen

Stellen wir uns ein Bayern vor, in dem jeder Mensch ein Zuhause hat. Wohnen bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf. Es ist ein Ort der Sicherheit, Würde und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In dieser Vision ist Wohnraum bezahlbar – auch für Einzelpersonen und Familien mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende, Geflüchtete oder junge Erwachsene, die aus Jugendhilfeeinrichtungen kommen.

Die Kommunen begegnen der Wohnungslosigkeit als sozialer Frage unserer Zeit durch gezielte Maßnahmen. Prävention von Wohnungsverlust und der Erhalt von Wohnraum haben hohe Priorität. Niemand rutscht in die Wohnungslosigkeit ab, weil die Miete nicht mehr bezahlt werden kann oder keine Unterstützung da ist.

Kommunen schaffen ausreichend bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum und verhindern aktiv Wohnungslosigkeit. Kommunale Wohnbaugesellschaften übernehmen gemeinsam mit Partnern die Verantwortung für eine gerechte Vergabe von Wohnungen. Im akuten Wohnungsnotfall sorgen Gemeinden und Kommunen für eine vorübergehende, menschenwürdige Unterkunft.

Bei der Vergabe von Baugrund entscheiden Städte und Gemeinden nach dem besten Konzept für das Gemeinwohl und dem größten Mehrwert für unsere Gesellschaft. Der soziale Wohnungsbau wird gezielt ausgebaut und dauerhaft erhalten – als fester Bestandteil der kommunalen
Daseinsvorsorge.

Vorbemerkung

Das Menschenrecht auf Wohnen ist im internationalen Recht verankert (Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 11 des UN-Sozialpakts).  Der Staat ist demnach verpflichtet, für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit zu sorgen. (Artikel 20 Grundgesetz, Sozialstaatlichkeit). Die Bayerische Verfassung schließlich garantiert im Artikel 106 den Anspruch auf eine angemessene Wohnung und deren Unverletzlichkeit.

Soziale Wohnraumversorgung und kommunale Steuerungsmöglichkeiten

Die Bereitstellung von Wohnraum gehört zu den zentralen Aufgaben der Kommunen, die sie erfüllen, in dem sie

  • eigene kommunale Wohnungsbaugesellschaften betreiben oder fördern,
  • Sozialwohnungsquoten in Bebauungsplänen festlegen und geförderten Wohnraum über Belegungsrechte vergeben,
  • Konzeptvergaben nach dem Gemeinwohl statt zu Höchstpreisen vornehmen, 
  • den „Wohnbau-Booster Bayern“ für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnungsbau nutzen, 
  • wohnunglosen Menschen Zugang zu Wohnraum ermöglichen.

Prävention von Wohnungsverlust

Kommunen werden präventiv tätig, indem sie Angebote einrichten und/oder Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit an die freie Wohlfahrtspflege übertragen. Damit werden Strukturen geschaffen, die Abwärtsspiralen und soziale Ausgrenzungen verhindern.

Diskriminierung am Wohnungsmarkt – z. B. aufgrund von Herkunft, Alter, Behinderung oder Familienstand – ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz untersagt. Kommunen können durch Informationskampagnen, Schulungen und Antidiskriminierungsstellen auf kommunaler Ebene zur Einhaltung beitragen.

Hilfen für Wohnungslose Menschen

Wenn der Wohnungserhalt nicht möglich ist, sind Kommunen verpflichtet, wohnungslosen Menschen eine ordnungsrechtliche Unterkunft bereitzustellen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder Ansprüchen auf Sozialleistungen. Das ist verfassungsrechtlich durch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Grundgesetz) und die Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz) geschützt.

Die Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII richten sich an Menschen in besonderen Lebenslagen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die ihre Lebenssituation nicht selbst überwinden können. Diese ambulanten Hilfen gehören zu den Pflichtaufgaben der kreisfreien Städte und Landkreise. Sie umfassen die Bereitstellung, Organisation und Finanzierung der Angebote. 

Die Rolle der Diakonie

Die Diakonie ist eine verlässliche Partnerin der öffentlichen Hand. In der lokalen und regionalen Wohnungsnotfallhilfe ist sie unverzichtbar. Sie berät, begleitet und unterstützt Menschen in vielfältigen Lebenslagen, insbesondere beim Thema Wohnen – vor allem jene, die von Einkommensarmut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind. Die Diakonie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention und gesellschaftlichen Teilhabe, um Wohnungslosigkeit zu verhindern bzw. zu überwinden. 

Fazit

Die Wohnraumversorgung ist ein Kernbereich sozialer Gerechtigkeit. Kommunen haben die Pflicht, eine angemessene Versorgung sicherzustellen Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit soll die Kommunen dabei unterstützen. Durch den Rechtsanspruch auf Hilfe wird Unterstützung gewährleistet. Damit für alle Menschen der Zugang zu Wohnraum Realität werden kann, braucht es die enge Verzahnung von Bau-, Wohnungs- und Sozialpolitik – mit klarem politischen Willen und gezielter Unterstützung durch Land, Bund und Zivilgesellschaft.