Zum Ende der „Aktionswoche Schuldnerberatung“:

Diakonie Bayern fordert Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung

Nürnberg, 23. 06. 2017 Heute endet die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung. Grund genug für die Diakonie Bayern, eine alte Forderung zu wiederholen – die Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung. Für Außenstehende mag es fast das gleiche sein, denn immer geht es darum, dass das Geld nicht reicht, um die Ausstände zu begleichen. Und doch gibt es zwei zentrale Unterschiede zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung. Die Insolvenzberatung als Teil des längeren Beratungsprozesses beginnt dort, wo die Schuldnerberatung nichts mehr ausrichten kann und führt häufig zur Privatinsolvenz. Und: Die Schuldnerberatung wird über die Kommunen, die Insolvenzberatung hingegen vom Freistaat finanziert. Nach Ansicht der Diakonie führen die – kostenintensiven - Doppelstrukturen zu einem unnötigen Mehraufwand, der auch zu Lasten der Ratsuchenden  geht. Sie fordert darum die Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung.

 

 

Für die Beratung überschuldeter und von Überschuldung bedrohter Bürgerinnen und Bürger gibt es spezialisierte Schuldnerberatungsstellen. Dabei liegt der Schwerpunkt bei der Diakonie Bayern auf der Beratung bei sozial benachteiligten und von Armut betroffenen Menschen.

In vielen Fällen wird eine Regulierung der Schulden mit Hilfe eines außergerichtlichen Einigungsversuches angestrebt. Scheitert dies, kann beim Insolvenzgericht das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Damit dies wiederum erfolgreich ist, muss es durch Schuldnerberatungsstellen begleitet werden. Allein darum ist eine wirklich trennscharfe Abgrenzung von Schuldnerberatung und Insolvenzberatung kaum  möglich. Aber: Die Schuldnerberatung wird über die Kommunen, die Insolvenzberatung hingegen vom Freistaat finanziert. „Was zusammengehört, soll endlich auch aus einer Hand angeboten und finanziert werden“, so Dr. Tobias Mähner, zuständiges Vorstandsmitglied der Diakonie Bayern, die selbst 28 Beratungsdienste im Freistaat anbietet: „Zum Oktober 2016 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Überschuldungsquote von 10,06 Prozent gemessen. Damit sind über 6,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf, rund 4,17 Millionen Menschen in Deutschland sind dauerhaft überschuldet.“ In Bayern liegt die Überschuldungsquote immerhin noch bei über 7,3 Prozent.

Finanziert wird die Schuldnerberatung gegenwärtig über die Kommunen, die Insolvenzberatung hingegen über das Land - in Form von Fallpauschalen, die allerdings seit 17 Jahren keine Verbesserung erfahren haben, während die Personalkosten um mindestens 30 % gestiegen sind. Mähner: „Wenn das Geld in der Insolvenzberatung nicht ausreicht, müssen unsere Träger teilweise mit Eigenmitteln aushelfen.“

Die Wirksamkeit von Schuldner- und Insolvenzberatung hingegen ist anerkannt hoch, und die Diakonie trägt auch dazu bei, dass der Staat kräftig spart. Studien belegen: Jeder in die Schuldner- und Insolvenzberatung investierte Euro wirkt sich durch einen volkswirtschaftlichen Gegenwert von 5,30 Euro aus.

Mit ihrer Forderung nach der Zusammenlegung steht die Diakonie in Bayern übrigens nicht allein. Der Sozialpolitische Ausschuss des Landtages hat bereits im Jahr 2015 die Zusammenlegung gefordert. Er folgt damit wiederum einem Prüfbericht des Bayerischen Sozialministeriums, der zu dem Ergebnis kommt, dass durch die Übertragung der Förderung der Insolvenzberatung auf die Kommunen eine flächendeckende, bedarfsorientierte Beratung möglich sei.

Den Finanzbedarf für die Zusammenlegung bezifferte Mähner auf Basis von übereinstimmenden Berechnungen von Landkreisen und der Freien Wohlfahrt auf 8 Millionen Euro jährlich – diesen Betrag müssten die Kommunen vom Freistaat erhalten, um die Beratungsleistungen zukünftig aus einer Hand anbieten zu können. „Momentan stehen staatlicherseits nur 4 Millionen für die Insolvenzberatung zur Verfügung – den Fehlbetrag müsste der Freistaat zukünftig ausgleichen.“ Dies sollte, so Mähner, angesichts der Effekte der Beratung und nach zehn Jahren mit einem ausgeglichenen Haushalt in Folge jedoch finanzierbar sein.

 

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www.diakonie-bayern.de/fileadmin/user_upload/Dossier_1_2017.pdf