„Zu vieles ist noch unklar.“

Geschäftsführende der Diakonie Bayern fordern Verschiebung der bayerischen Integrationsrichtlinie bis Ende 2018

Nürnberg 09.10.2017 Vor einem Schnellschuss bei der geplanten „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ (BIR) des Bayerischen Sozialministeriums haben in Nürnberg die Geschäftsführenden der Diakonie in Bayern gewarnt. Zu viele Fragen seien noch ungeklärt, so die Konferenzteilnehmenden. Man begrüße zwar die vom Sozialministerium geplante Zusammenlegung von Asylsozial- und Migrationsberatung. „Dies sollte aber erst nach gründlicher Diskussion und unter Beteiligung aller Partner geschehen“, so das Votum der Geschäftsführenden der Diakonie Bayern in Nürnberg.

Die Richtlinie sieht u.a. vor, die bislang getrennten Beratungsbereiche zusammenzulegen und aus einem gemeinsamen Budget zu finanzieren. Grundlage für die Budgetbemessung sollen nach dem Willen des Sozialministeriums die Zahlen aus dem Ausländerzentralregister sein. In der Datenbank werden alle in Deutschland lebenden Ausländer und Ausländerinnen erfasst, jedoch ist der Datenbestand häufig nicht aktuell. Zudem lassen allein die Gesamtzahlen der in einer Stadt oder einem Landkreis lebenden Ausländer keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Beratungsbedarf einzelner Gruppen zu. Denn erfasst werden neben Asylsuchenden etwa auch ausländische Hochschulprofessoren oder Mitarbeitende internationaler Konzerne.

Die Vertreter und Vertreterinnen die Diakonie begrüßten zwar ausdrücklich, dass die Richtlinie die gesamte Breite der verschiedenen Beratungsangebote, darunter etwa auch die Hausaufgabenhilfen und die Integrationslotsen, erfasse.  „Bis heute wissen wir aber noch nicht, wer zukünftig wofür zuständig sein soll, wie der Stellenschlüssel aussieht, und wie hoch das Budget sein wird“, kritisiert die Diakonie den Richtlinienentwurf. „Bei einem so zentralen und komplexen Thema wie der Integration sollte auf Schnellschüsse verzichtet werden.“

Weiterhin gebe es auch zukünftig keinen Rechtsanspruch auf Förderung der Beratungsangebote. „Im Gegensatz - dies wird gleich in der Präambel der geplanten Richtlinie verneint und auf die jeweilige Kassenlage verwiesen.“ Es dürfe nicht sein, dass die Asylsozial- und Migrationsberatung weiterhin nur unter dem Finanzierungsvorbehalt des Freistaates möglich sein soll.

Die Geschäftsführendenkonferenz der Diakonie Bayern tagt dreimal jährlich; hier treffen sich Vertreter und Vertreterinnen von etwa 70 diakonischen Trägern aus dem Freistaat.