Bammessel betonte insbesondere den zukünftigen Verfassungsrang des Ehrenamtes. Dies sei nach Meinung Bammessels auch eine Anerkennung des freiwilligen Engagements vieler. „Ehrenamtliche prägen unser Gemeinwesen in vielen Bereichen, indem sie – etwa in einer Einrichtung der Altenhilfe – ihre Zeit, ihre Erfahrungen und ihre Fähigkeiten einbringen. Sie tragen so zu einem menschlichen und solidarischen Miteinander bei.“
Ausdrücklich begrüßte Bammessel, dass auch die angemessene Finanzausstattung der Gemeinden durch den Freistaat zukünftig in der Verfassung verankert werden soll. Immer häufiger spüre auch die Diakonie die angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen und Gemeinden. „Wenn freiwillige Leistungen gestrichen werden müssen, spüren das natürlich auch die diakonischen Anbieter. Leidtragende aber sind letztlich die Bürgerinnen und Bürger.“
Ebenfalls in der bayerischen Verfassung festgeschrieben werden soll eine Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 – analog zum Grundgesetz. „Wenn wir die Schuldenberge weiter wachsen lassen, leben wir auf Kosten unserer Kindern und Enkel. Das Verbot einer Nettokreditaufnahme wird im Interesse der kommenden Generationen von der Diakonie unterstützt.“ Gleichzeitig warnte Bammessel davor, den bayerischen Sozialhaushalt als einfache Manövriermasse für die Haushaltskonsolidierung anzusehen: „Gerade die Investitionen im Sozialbereich geschehen im Interesse der kommenden Generationen und sind im besten Sinn nachhaltig.“