Die Betreuungsvereine, die die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen im Freistaat unterstützen und begleiten, erhalten eine jährliche Förderung von ca. 400.000 €. Trotz einer wachsenden Zahl von Betreuungsfällen befindet sich der Freistaat damit bundesweit auf dem vorletzten Platz, was die Förderung der Betreuungsvereine angeht. Dabei werden etwa 70% aller Betreuungsfälle von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen übernommen und nur etwa ein Drittel von den bundesweit ca. 17.000 Berufsbetreuern. Bammessel: “Die Fördersumme für die Vereine liegt sogar noch unter dem Betrag, der vor den radikalen Haushaltskürzungen im Jahr 2003 zur Verfügung stand.“ Die Finanzierung der Betreuungsvereine durch den Freistaat entspreche laut Bammessel nicht dem Rang, den das Ehrenamt seit der Verfassungsänderung im Herbst 2013 habe.
Anders hingegen verhalte es sich mit den Aufgaben. „Die werden trotz der schlechten Förderung ab Juli 2014 sogar zunehmen.“ Die Betreuungsvereine sollen dann neue Aufgaben im Bereich der Beratung und Unterstützung der Betreuer und Betreuerinnen sowie bei der Vermeidung von Betreuungen übernehmen.
Zwar fordere das Sozialministerium bereits seit Jahren regelmäßig eine Erhöhung der Förderung auf 1,5 bis 2 Millionen Euro. Bammessel: „Durchgesetzen konnte das Ministerium diese Forderung bislang jedoch nicht.“ Im Vorfeld der Verhandlungen über den Haushalt 2015 des Freistaates forderte Bammessel darum die Landtagsabgeordneten auf, der wachsenden Rolle der Betreuungsvereine durch eine Erhöhung der Förderung Rechnung zu tragen. „Man kann nicht ständig von der Bedeutung des Ehrenamtes sprechen, ihm sogar noch neue Aufgaben übertragen und die Betreuungsvereine dann finanziell im Regen stehen lassen.“
Zum Hintergrund: Die rechtliche Betreuung hat die früheren Vormundschaftsregelungen abgelöst, ist inhaltlich jedoch anders konzipiert: der Betreute soll keinen Vormund mehr haben, sondern rechtlich betreut werden. Dabei ist die rechtliche Betreuung die ganz oder teilweise rechtliche Vertretung von volljährigen Personen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten (ganz oder teilweise) nicht mehr selbst regeln können. Für solche Rechtshandlungen im Namen des Betreuten wird, zeitlich und ggf. sachlich für entsprechende Aufgabenkreise beschränkt, eine Betreuung bestellt. Die Aufgabenkreise können unterschiedlich sein und z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten usw. umfassen.