Im seit Januar geltenden PNG ist eine Wahlmöglichkeit der Pflegebedürftigen zwischen den bisher üblichen Leistungskomplexen und den neu einzuführenden Zeitleistungen vorgesehen. Pflegebedürftige sollen täglich neu entscheiden können, ob sie eine pauschal und zeitunabhängig berechnete Komplexleistung in Anspruch nehmen wollen oder nach Zeitaufwand berechnete Einzelleistungen. Genauer betrachtet wird damit die bisher solidarische Finanzierung von Pflegeleistungen durchbrochen. Wer lediglich Leistungen in geringerem Umfang braucht, fährt mit einer Abrechnung nach Zeit zwar wesentlich günstiger. Große Verlierer des Systemwechsels wären unter den derzeitigen Voraussetzungen jedoch die schwerkranken, höchst pflegebedürftigen Menschen.
Berechnungen der Wohlfahrtsverbände ergeben: Eine Steigerung der bisherigen Gebührensätze um 27 Prozent wäre notwendig, damit die von der Einführung der Zeitleistungen verursachten Verluste ausgeglichen werden können. Draufzahlen müssen die Patienten mit großem Pflegezeitbedarf, die zudem bedingt durch die Kostensteigerung immer zahlreicher auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Dieser Umstand und die Deckelung der Sachleistungsbeträge in den einzelnen Pflegestufen belasten wiederum die örtlichen Sozialhilfeträger.
Bammessel forderte Bahr auf, sich für das Überleben der ambulanten Pflege einzusetzen. „Die flächendecken Versorgung muss angesichts einer alternden Gesellschaft erhalten bleiben. Die weitere Stärkung der ambulanten Pflege sei bekanntlich auch der erklärte Wille der Politik. Die Überschüsse, bei denen es sich um das Geld der Versicherten handele, könnten diesen auch in Form einer besseren ambulanten Versorgung zugutekommen. „Auch die Sozial- und Gesundheitspolitik kann Wahlen entscheiden. Herr Bahr sollte die Gelegenheit nutzen.“ Ähnlich hatte sich erst kürzlich auch das Diakonische Werk Baden geäußert.
Zeitungsangaben zufolge schütten gegenwärtig 18 gesetzliche Krankenkassen eine Prämie aus. Die Auszahlungen schwanken dabei zwischen mindestens 30 und höchstens 125 Euro. So schüttet mit der Techniker Krankenkasse eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eine Prämie in Höhe von mindestens 80 Euro aus.