Nach Angaben der zuständigen „Evangelische Zusatzversorgungskasse“ (EZVK) sei bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren eine monatliche Zusatzrente von über 380 Euro (bei einem Jahresbruttoentgelt von 25.000 Euro) garantiert; Die Leistungen einer privaten Pensionskasse beliefen sich unter gleichen Voraussetzungen auf nur etwa 200 Euro. Im Durchschnitt zahle die EZVK gegenwärtig 300 Euro als monatliche Zusatzrente aus, teilweise sei die Zusatzrente der EZVK noch deutlich höher; sie könne in einzelnen Fällen die gesetzliche Rente um 50 Prozent erhöhen. „Für die Beiträge der Zusatzversorgung kommen gegenwärtig einzig die Dienstgeber auf“, so der zuständige Vorstand der Diakonie Bayern, Dr. Tobias Mähner. „Die Mitarbeitenden kommen damit in den Genuss einer zusätzlichen Altersvorsorge, ohne selbst auch nur einen Cent investieren zu müssen.“
Verankert ist der Anspruch der Mitarbeitenden in den Arbeitsvertragsrichtlinien, denen zufolge die Dienstgeber verpflichtet sind, eine „zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung... sicherzustellen.“ Die diakonischen Träger zahlen die Beiträge für die Zusatzversorgung zum Teil aus Eigenmitteln, da sie in den Verhandlungen mit den Kostenträger nicht vollständig anerkannt würden.
Die Diakonie sei damit auch aus diesem Grund eine attraktive Arbeitgeberin – „zusätzlich zu Faktoren wie etwa dem Familienbudget, das allen Mitarbeitenden familienwirksame Leistungen ermöglicht.“ Angesichts des Fachkräftemangels, etwa in der Altenhilfe und in Einrichtungen zur Kinderbetreuung, dürfte diese Faktoren nicht unterschätzt werden. Mähner: „Die Diakonie hat hier ein Pfund, mit dem sie wuchern kann.“