Nürnberg/München, 17. Janaur 2018 Vor drei Jahren hat der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ein unabhängiges Gremium eingerichtet, das über die Anerkennung von Leid und finanzielle Leistungen in Fällen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Bereich der Kirche entscheidet. Vorsitzende der Kommission sind die Juristin Dr. Dorothea Deneke-Stoll, Direktorin des Amtsgerichts Ingolstadt, und der Pfarrer und Pädagoge i. R. Dr. Ludwig Markert, ehemaliger Präsident des Diakonischen Werkes Bayern. Weiterhin gehören dem Team die Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin Dr. Veronika Hillebrand, die Pädagogin und Supervisorin Hanna Moritzen, die an der Evangelischen Hochschule in Nürnberg lehrt, sowie der Pfarrer und Psychologische Psychotherapeut und Supervisor Dr. Hans-Friedrich Stängle, Leiter des Hauses Respiratio auf dem Schwanberg, an. Die multidisziplinär besetzte Kommission hat seither über 24 Anträge von Betroffenen beraten, die ihre Ansprüche wegen Verjährung auf dem Rechtsweg nicht mehr geltend machen können. 23 Fälle wurden entschieden, ein Fall ist derzeit in Bearbeitung.
Die Unabhängige Kommission war ursprünglich bis Dezember 2017 befristet eingerichtet worden. Trotz zurückgehender Fallzahlen hat der Landeskirchenrat beschlossen, die Arbeit der Kommission weitere zwei Jahre fortzuführen.
„Man muss immer damit rechnen, dass sich noch Betroffene melden. Viele Personen entschließen sich erst nach reiflicher Überlegung, sich mit ihrer Geschichte an die Kirche zu wenden,“ sagt Dorothea Deneke-Stoll. Öffentliche Berichterstattung über Fälle und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich der Kirche könnten jederzeit eine Anzeige oder Antragstellung auslösen.
Insgesamt wurden bislang 439.400 Euro an finanzieller Leistung erbracht. „Die Beträge können das Geschehene nicht wieder gut machen. Sie können lediglich als symbolischer Akt verstanden werden“, betont Hanna Moritzen. Wichtig ist, dass Betroffene in ihrem Leiden und den oft bis in die Gegenwart anhaltenden Folgebeschwerden durch die Kirche wahrgenommen werden und Gehör finden. Die offizielle Entschuldigung der Kirche und das Angebot des persönlichen Gesprächs sind daher ebenso entscheidend wie eine materielle Leistung.
Die Unabhängige Kommission zur Anerkennung von Leid entscheidet über Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Bereich der Kirche und der Diakonie, die bereits verjährt sind. Anträge können bis Ende 2019 gestellt werden. Jüngere oder aktuelle Fälle im kirchlichen Kontext nimmt die Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt entgegen.
Kontakt: Dr. Barbara Pühl, Telefon: 089/5595-335 oder E-Mail: AnsprechstelleSG(at)elkb.de
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