Die Auszahlung der staatlichen Mittel soll laut Kabinettsbeschluss erst dann erfolgen, wenn jede Kommune jeweils für sich den schriftlichen Nachweis erbringt, selbst ebenfalls einen Betrag in Höhe der staatlichen Förderung für Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen auszugeben. Dies bedeutet: eine finanzielle Zusage und einen Gemeinderatsbeschluss jeder Gemeinde im Freistaat inklusive einer Verpflichtungserklärung der Ober- und Bürgermeister. „Diese Bürokratisierung macht Arbeit, hilft aber den Einrichtungen erstmal nicht weiter. Wenn das so umgesetzt wird, manche Träger Geld bekommen und andere nicht, wird es zu Qualitätsunterschieden zwischen Nachbargemeinden kommen“, kritisierte Bammessel. Unverständlich sei ihm und Selzam, dass das Kabinett mit seinem Beschluss auch die Zusage der kommunalen Spitzenverbände ignoriert: „Die haben bereits zugesagt, dass sie ebenfalls 63 Millionen Euro für die Qualitätsverbesserung bei der Kinderbetreuung verbindlich aufbringen würden.“ Das seien die besten Voraussetzungen, so Bammessel, denn Qualitätsverbesserungen in den Kindertageseinrichtungen brauchen eine verlässliche und dauerhafte Erhöhung des Basiswertes.