Kinderarmut, Pflegestärkungsgesetz, Flüchtlingspolitik:

Jahrespressekonferenz der Diakonie Bayern

Nürnberg, 6. Februar 2017 Gleich mehrere sozialpolitische „Brocken“ hat die Diakonie in Bayern heute auf ihrer Jahrespressekonferenz thematisiert. Im Mittelpunkt standen die Kinderarmut, die trotz guter Konjunkturdaten zunimmt, die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen Pflegestärkungsgesetzes sowie die Aberkennung von Ausbildungserlaubnissen für junge Flüchtlinge.

Über 1.7 Millionen Kinder waren laut Eurostat im Jahr 2015 von Armut betroffen – ein Anstieg um knapp 200.000 im Vergleich zum Jahr 2006. Darunter sind laut Sozialbericht der Bayerischen Staatsregierung auch über 140.000 Kinder aus dem Freistaat. „Wenn bei guter Gesamtentwicklung die Kinderarmut trotzdem steigt, dann ist etwas faul im Staate Deutschland“, so der Präsident der bayerischen Diakonie, Michael Bammessel, heute vor der Presse. Ihm zufolge leistet die Solidargemeinschaft zwar sehr viel für Kinder. Allerdings, so Bammessel, sei die Höhe der finanziellen Förderung jeweils abhängig von der Erwerbssituation der Eltern und damit auffallend ungleich. „Es darf nicht sein, dass Kinder von Wohlhabenden stärker gefördert werden als die von Geringverdienern.“ So werde etwa das Kindergeld mit der Grundsicherungsleistung verrechnet, so dass Kindergelderhöhungen an in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen vorbeigehen.

Bammessel forderte darum erneut eine Anpassung der Grundsicherung für Kinder: „Für die Bildung ist in der Bedarfsberechnung 2017 ein monatlicher Betrag von 1,40 Euro vorgesehen. Dafür kann man gerade einmal einen Bleistift kaufen“, so Bammessel. Weiterhin müssten die Zugänge zu den Förderungsleistungen erleichtert werden. „Nur 40 Prozent alle Berechtigten nehmen das Bildungs- und Teilhabepaket überhaupt in Anspruch. Für den überwiegenden Teil der Betroffenen sind die Vorschriften offensichtlich zu kompliziert.“ Auf lange Sicht, so Bammessel, müsse eine eigenständige Kindergrundsicherung eingeführt werden. „Die bisherigen Leistungen werden darin zusammengefasst, und jedes Kind hätte dann einen Anspruch in Höhe von 585 Euro. Die tatsächliche Auszahlungshöhe hängt letztlich vom Einkommen der Eltern ab.“ Dass so viele Kinder in Deutschland in Armut aufwüchsen, dürfe die Gesellschaft jedenfalls nicht ruhen lassen, so Bammessel.

 

 

Bessere Ausbildungschancen für junge Flüchtlinge die bereits länger hier leben,  fordert die bayerische Diakonie vom Bayerischen Staatsministerium des Innern. „In vielen Fällen können junge Flüchtlinge eine berufliche Ausbildung nicht aufnehmen, weil das Bayerische Innenministerium das Integrationsgesetz zu rigide auslegt“, so das zuständige Vorstandsmitglied Dr. Tobias Mähner. Im Herbst war ein entsprechender Vollzughinweis des Ministeriums an die Ausländerbehörden ergangen. In der Folge erhielten viele geduldete Flüchtlinge keine Zustimmung zu Ausbildungsverträgen, obwohl sie bereits berufsvorbereitende Maßnahmen durchlaufen und einen Ausbildungsbetrieb gefunden hatten. Damit würden, so Mähner, die Bemühungen von Lehrer/-innen, Betrieben und Ehrenamtlichen konterkariert. Mähner: „Das viele Geld, das in die Integrationsbemühungen investiert wurde, wird durch die Abschiebepolitik des Freistaats in den Sand gesetzt.“

 

Deutliche Anlaufschwierigkeiten sieht Bayerns zweigrößter Wohlfahrtsverband schließlich bei der Umsetzung des neuen Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Wie Sandra Schuhmann, seit 1. Januar 2017 neu im Vorstand der Diakonie, feststellte: „Bei der Einstufung von Pflegebedürftigen in die neuen Pflegegrade sind Fehler gemacht worden. Nun haben unsere Einrichtungen rechnerisch einen Personalüberhang, der nicht finanziert werden kann. Andere Bewohner/-innen müssen mehr zahlen als vorher, obwohl ihnen ein Besitzstand aus der Zeit vor dem PSGII zugesichert worden war.“

Zudem seien die Kosten, die mit der Einführung der neuen Regelungen insbesondere im ambulanten Bereich verbunden sind, nicht refinanziert. „Die Schulung unserer Mitarbeitenden, die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen – all das geht zu Lasten der Träger.“

Reibungsverluste seien bei der Umsetzung einer Gesetzesreform zwar nachvollziehbar. Dennoch forderte Schuhmann insbesondere von den Kassen, dass die Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung schnellstmöglich beseitigt werden sollten.