In der Stellungnahme heißt es unter anderem: „Immer mehr Frauen sind erwerbstätig. Die Zunahme der weiblichen Erwerbstätigkeit bezieht sich aber nicht auf das Arbeitsvolumen insgesamt, sondern vor allem auf Teilzeitarbeitsplätze einschließlich der geringfügigen Beschäftigungen.“ Zwar könne Teilzeitarbeit für bestimmte Lebensphasen im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geeignet sein. Oftmals aber erweise sich die Teilzeitarbeit als Einbahnstraße, aus der die Rückkehr in eine Vollbeschäftigung nur schwer möglich sei. Dabei wirke sich der geschlechterspezifische Lohnunterschied bei den geringfügig Beschäftigten besonders gravierend aus.
Der Stellungnahme zufolge verdienen Minijobber im Durchschnitt nicht einmal halb soviel wie Beschäftigte in regulärer Arbeit; bei einem Dreiviertel von ihnen liegen die Stundenlöhne weit unter dem geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Unterzeichner der Stellungnahme weisen außerdem darauf hin, dass „umfassende Arbeitnehmerrechte auch für Minijobberinnen gelten, sie werden aber häufig unterlaufen zum Beispiel durch gesetzeswidrige Lohnabschläge, durch geringere Urlaubsgewährung, der Nicht-Bezahlung von Feiertagen, der fehlenden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder einer unkorrekten Elternzeit.“ Diese Einschränkung von Arbeitnehmerrechten gehöre zur gängigen Praxis, sei aber rechtswidrig. 7.3 Millionen Minijobs gibt es der Stellungnahme zufolge in Deutschland - das ist etwa jedes fünfte Arbeitsverhältnis. Der Anteil der Frauen liegt hier bei 63 Prozent.
Zu den Verfassern der Stellungnahme gehören neben der Diakonie in Bayern die Evangelische Frauenarbeit Bayern, das Frauenwerk Stein, die Frauengleichstellungsstelle der ELKB sowie der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (kda).<link fileadmin user_upload stellungnahme_epd_2014.pdf download file> Die Stellungnahme ist hier abrufbar.
Die Idee des „equal pay day“ stammt aus den Vereinigten Staaten; in Deutschland wurde er das erste Mal im Jahr 2008 begangen. Das Datum des Aktionstags markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen. 2014 findet der Equal Pay Day am 21. März statt.