„Die Thesen der Gewerkschaftsstiftung gehen an der Realität der Diakonie in Bayern völlig vorbei“, stellt Bammessel fest. Die Studie der Hans-Böckler-Stiftung hatte der Diakonie mangelnde Mitbestimmung der Mitarbeitenden, im Vergleich schlechtere Lohnabschlüsse und einen Missbrauch des kirchlichen Arbeitsrechtes, des sogenannten „Dritten Weges“ sowie Ausgliederungen vorgeworfen. Doch laut Bammessel müssten sich neben der Tarifbindung auch die erreichten Ergebnisse nicht hinter denen anderer Tarifwerke verstecken: „Was Mitarbeitende in der Diakonie bekommen, hält im Gesamtpaket jederzeit einem Vergleich zu den Abschlüssen im öffentlichen Dienst, aber auch denen anderer Wohlfahrtsverbände stand.“ Natürlich, so Bammessel, gebe es auch im Tarifwerk der Diakonie Bayern, den sogenannten Arbeitsvertragsrichtlinien, einzelne Elemente, die auf den Prüfstand gestellt werden könnten. „Man darf aber nicht vergessen: Wir sind auch bei der Bezahlung unserer Mitarbeitenden immer von der Refinanzierung durch die Kostenträger abhängig.“
Die von der Böckler-Stiftung kritisierten Ausgründungen kommentiert Bammessel: „Bei der überwiegenden Zahl der Tochterunternehmen wird ohnehin das diakonische Tarifwerk angewandt. Bei anderen gilt meist der von der zuständigen Branchengewerkschaft ausgehandelte Tarif, wie z.B. bei den Gebäudereinigern.“ Es sei schon „absurd“, so Bammessel, wenn ausgerechnet eine gewerkschaftsnahe Stiftung diakonische Träger dafür kritisiere, dass dort ein gewerkschaftlich vereinbarter Tarifvertrag angewandt werde.
Zufrieden zeigte sich Bammessel hingegen damit, dass der Studie zufolge Leiharbeit nur noch in vergleichsweise geringem Umfang angewandt werde. Bereits im Jahr 2006 hatte das oberste kirchliche Gericht, der Kirchengerichtshof, festgestellt, dass ersetzende Leiharbeit, die Einstellung von Leiharbeitnehmern anstelle von Stammmitarbeitern, in Kirche und Diakonie anders als in der freien Wirtschaft nicht zulässig ist. „Diese kirchliche Rechtsprechung und die Synodenbeschlüsse sowie die Umsetzung unserer eigenen Vorschriften haben in Bayern längst Wirkung gezeigt.“ Wo Zeitarbeit allerdings gezielt zur kurzfristigen Abdeckung z.B. von Krankheitsausfällen eingesetzt wird, sei dies sinnvoll und ohnehin kein Weg zu Kostenersparnis.
Bammessel: „Eine Abkehr vom Dritten Weg würde für die Mitarbeitenden vor allem Nachteile bringen, weil dann die hohe Tarifbindung und auch das flächendeckende System der Mitarbeitervertretungen verloren ginge. Stattdessen bin ich für eine konsequente Weiterentwicklung des bewährten Modells ‚Dritter Weg‘.“