Nürnberg/Kempten 13.12.19 Der Titel der Studie klingt kompliziert, ihre Ergebnisse jedoch sind recht einfach zu verstehen. Unter der Überschrift „ Analyse der Schnittstellen der ordnungsrechtlichen Unterbringung in Zuständigkeit der Gemeinden zu Leistungen nach § 67 SGB XII in örtlicher und überörtlicher Zuständigkeit – eine Fallstudie im Regierungsbezirk Schwaben“ kommen die Verfasserinnen zu dem Ergebnis: Die Angebote für wohnungslose Menschen reichen nicht aus. Und die Vernetzung der zuständigen Akteure – Kommunen, Landkreise und Träger der Wohnungsnotfallhilfe – muss dringend verbessert werden.
Über dreißig Interviews hat das „Süddeutsche Institut für empirische Sozialforschung“ geführt – mit Vertreterinnen und Vertretern von Städten, Landratsämtern, Wohnungsbaugesellschaften und sogenannten „Hilfsinstitutionen“ im Regierungsbezirk Schwaben. Nahezu alle bestätigen einen „Anstieg der Obdachlosenzahlen sowie eine damit einhergehende Zunahme an ordnungsrechtlichen Unterbringungen“ – in der Regel sind dies sogenannte Notunterkünfte. Allerdings, so die Studie weiter, fehlt es überall an geeignetem Wohnraum, was zu einer Doppelbelegung von Einzelzimmern, der langfristigen Nutzung von Kurzübernachtungsstellen und zu hohen Verweildauern in den Unterkünften führt. Der Wille zu helfen, so die Studie weiter, sei zwar da, es mangele jedoch an den entsprechenden Ressourcen.
Für Heidi Ott, Fachreferentin für Wohnungsnotfallhilfe im Diakonischen Werk Bayern, kommen die Ergebnisse der von der Koordination Südbayern beauftragten Studie wenig überraschend: „Sie bestätigen die Erfahrungen unserer Beratungsstellen, und zwar in ganz Bayern. Obschon zuständig, können Kommunen und kreisfreie Städte oft nicht so helfen, wie sie gerne möchten.“ Dies gelte sowohl für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen als auch für die begleitende Beratung. Nur durch sie ließe sich verhindern, dass sich das Leben ohne eigene Wohnung und die sozialen Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, verfestigen.
Sowohl für Ott als auch für die Wissenschaftlerinnen sind die Konsequenzen aus der Fallstudie eindeutig: Der Wohnungsbestand insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen muss ausgebaut werden; die Kommunen selbst sollten häufiger Wohnungen anmieten und sie den Betroffenen zur Verfügung stellen und schließlich empfehlen sie einen Ausbau der Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, wie sie etwa auch die Diakonie in Bayern anbietet.
Mehr zur Studie finden Sie unter sine-institut.de/portfolio-item/analyse-der-schnittstellen-ordnungsrechtlicher-unterbringung/