Es liege im Interesse gerade auch der Asylsuchenden, so Bammessel, dass die Asylanträge schnell bearbeitet werden können. Die Verzögerung im Verfahren ergebe sich auch durch den Stau bei der Bearbeitung der Klagen gegen die Ablehnung eines Asylantrags. Dies ist dann aber nicht mehr Aufgabe des Bundesamtes, sondern der Verwaltungsgerichte. Bammessel: „Verantwortlich für die Personalausstattung ist hier der CSU-regierte Freistaat.“ Dieser habe die dringend benötigte Kapazitätsaufstockung bisher vernachlässigt. „Es genügt nicht, stets allein auf den Bund zu verweisen. Die Aufgaben vor der eigenen Haustüre müssen ebenfalls benannt und erledigt werden.“ Dies bedeute auch: Es müsse seitens des Freistaates mehr Geld in die Hand genommen werde.
Dies gelte auch für das von der CSU immer wieder als Vorbild genannte „Schweizer Modell“. Hier sei nicht nur der Betreuungsschlüssel deutlich höher als in Bayern – in Zürich sind 30 Beamte für 300 Asylbewerber zuständig -, es gebe auch eine staatlich finanzierte Rechtsberatungsstelle für die Asylsuchenden. Die Fälle würden so genauer abgeklärt werden. Durch die Stellungnahme der Rechtsvertretung würden die meisten formellen Fehler bereits im erstinstanzlichen Verfahren beseitigt. Bammessel: „Die Verfahren können natürlich beschleunigt werden – im Übrigen auch im Interesse der Bewerber. Aber umsonst gibt es das nicht.“
Im Hinblick auf die Verteilung der Asylsuchenden in Europa mahnt der Diakonie-Präsident erneut an, dass sich die europäischen Staaten mit einer fairen Verteilung der Aufgaben bei der Aufnahme von Flüchtlingen beschäftigen sollen. Es ist erschreckend wie wenig solidarisch sich die europäischen Länder, die nicht unmittelbar von den Bootsflüchtlingen betroffen sind, verhalten. Deutschland sollte sich hier aktiv durch konstruktive Vorschläge, die auch die Aufnahme von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland beinhalten, einbringen.
Generell warnte Bammessel davor, die bestehenden rechtsstaatlichen Grundlagen für bestimmte Asylbewerber auszuhöhlen: „Die im Asylrecht vorgesehene Prüfung drohender Gefahren müssen in jedem Einzelfall gründlich und im Rahmen eines ausreichenden Zeitrahmens vorgenommen werden.“ Michael Bammessel erinnerte daran, dass das Asylrecht einen hohen Rang in unserer Verfassung und auch in der EU-Grundrechte-Charta hat und daher entsprechend respektiert werden sollte.