Bammessel erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung der Diakonie nach einer Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Es gebe bereits seit über drei Jahren einen Vorschlag für eine Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der aber leider noch keinen Eingang ist in ein konkretes Gesetzesvorhaben gefunden hat. „Es ist höchste Zeit. Wir müssen dafür sorgen, dass nicht nur körperliche, sondern verstärkt auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen bei der Einteilung der Pflegestufe berücksichtigt werden.“ Nach Ansicht der Diakonie solle sich die Staatsregierung auf Bundesebene für eine entsprechende Gesetzesinitiative einsetzen. „Die im November 2011 beschlossenen Verbesserungen insbesondere für Demenzkranke in Höhe von 1.1 Mrd. Euro reichen nicht aus.“
Eine weitere Maßnahme, um dem drohenden Pflegekollaps im Freistaat zu begegnen, ist nach Ansicht der Diakonie die Wiederaufnahme der Investitionsförderung in der stationären Altenhilfe. „Seit 2004 gibt es keine staatliche Investitionsförderung für dringend notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen mehr. Die Folge ist: Die Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner steigen massiv an.“ Nach Ansicht der Diakonie müssten jährlich mindestens 30 Millionen Euro bereitgestellt werden, um notwendige Sanierungs- und Neubauarbeiten zu unterstützen. „Auch wenn die ambulante Pflege Vorrang vor der stationären haben soll, so wird es auch zukünftig immer einen Bedarf nach stationären und teilstationären Einrichtungen geben.“ Bammessel bedauerte, dass der Landtag in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag der Opposition abgelehnt habe.