Gleiche Betreuung für alle.

Diakonie Bayern und Evangelischer Erziehungsverband warnen vor Standardsenkung bei unbegleiteten Minderjährigen

Nürnberg, 15.05.2017 Geht es nach dem Willen der Bundesregierung sowie der bayerischen Staatsregierung, wird sich die Betreuungssituation für unbegleitete Minderjährige in Zukunft deutlich verschlechtern: Ab 2018 eröffnet das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ die Möglichkeit, alle unbegleiteten Minderjährigen generell im sogenannten „Jugendwohnen nach §13.3 SGB VIII“ unterzubringen. Im Focus stehen dann einzig noch die Unterbringung und die Unterstützung bei Schul- und Berufsausbildung. Erreicht werden soll dies durch den Finanzierungsvorbehalt der einzelnen Länder.

Für die Diakonie in Bayern und den Evangelische Erziehungsverband stellen diese Pläne eine faktische Standardabsenkung dar. Sandra Schuhmann, Fachvorständin des Diakonischen Werks Bayern: „Bislang haben unbegleitete Minderjährige ‚Hilfe zur Erziehung‘ erhalten – individuelle Angebote, die genau auf die Bedarfe des Betreffenden oder der Betreffenden abgestimmt waren.“ Dies, so Schuhmann, werde zukünftig entfallen – zu Lasten der Betroffenen. „Es hatte aber bislang einen guten Grund, warum unbegleiteten Minderjährigen das ganze Portfolio der Hilfen zur Erziehung zur Verfügung stand. So können bei geringem Bedarf ambulante oder wenig betreute Wohnformen greifen, bei Jugendlichen, die dramatische Kriegserlebnisse oder Fluchterfahrungen gemacht haben entsprechend intensivere Maßnahmen. Die Entscheidung hierzu trifft das örtlich zuständige Jugendamt.,

Grundlage für die Neuerungen ist der Entwurf des „Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes“, das sich seit Mitte April in der parlamentarischen Abstimmung in Berlin befindet. Es regelt nicht nur das Instrument des Jugendwohnens vollständig neu, sondern auch dessen Finanzierung. So können die Länder zukünftig Landesrahmenverträge zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete Minderjährige abschließen. Zwar könnten die Jugendämter weiterhin Betreuungsmaßnahmen nach der bisher möglichen „Hilfe zur Erziehung“ genehmigen. Die Bezirke in Bayern werden zukünftig aber nur noch Kosten nach dem geltenden Rahmenvertrag erstattet bekommen. Jugendhilfe nach Kassenlage wäre die Folge, nicht nur in Bayern, sondern im gesamten Bundesgebiet.

Außerdem widerspricht das Gesetzesvorhaben nach Ansicht des Bundesverbandes unbegleiteter Minderjähriger (BumF) dem Diskriminierungsverbot der UN-Kinderrechtskonvention. Frau Maxzin-Weigel, Vorsitzende des evangelischen Erziehungsverbands Bayern: „Unbegleitete Minderjährige müssen die Hilfe bekommen, die sie tatsächlich benötigen - wie die anderen Gruppen junger Menschen in Deutschland auch. Dies ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch ein Gebot der Mitmenschlichkeit.“

Die Diakonie Bayern und der Evangelische Erziehungsverband warnen darum vor der geplanten Pauschalierung der Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen sowie der damit verbundenen Leistungsabsenkung. Nach Ansicht der beiden Verbände steige bei zunehmender Ausgrenzung und gleichzeitiger Reduzierung der Betreuung die Gefahr der Radikalisierung.

Sollte das parlamentarische Verfahren im Zeitplan bleiben, werde das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz am 7. Juli im Bundesrat beschlossen.