Geht ein Drittel aller Pflegebedürftigen leer aus?

Diakonie Bayern kritisiert Landespflegegeld

Nürnberg, 18.5.2018 Die Ankündigung klang vielversprechend. Doch nun zeigt sich, dass von dem „Bayerischen Landespflegegeld“, das laut Beschluss der Staatsregierung ab September ausgezahlt werden soll, deutlich weniger Menschen profitieren werden als angekündigt: „Etwa dreißig Prozent aller Pflegebedürftigen werden nichts oder nur wenig von den 1.000 Euro haben, mit denen der Freistaat sie oder ihre Angehörigen unterstützen will“, stellt Sandra Schuhmann, Fachvorständin der Diakonie Bayern fest. Der Grund: Das Pflegegeld soll auf die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII angerechnet werden.

Zwar werde das Landespflegegeld nicht mit den Zahlungen der Pflegekassen verrechnet. Anders sieht es bei der Hilfe zur Pflege aus: Bei Pflegebedürftigen, deren Einkommen bzw. Rente nicht für den Eigenanteil der Pflegekosten ausreicht, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten - in Bayern sind das die Bezirke. „Etwa ein Drittel aller Bewohner der stationären Einrichtungen in Bayern erhalten diese Leistung – das Landespflegegeld soll damit verrechnet werden, und die Betroffenen gehen leer aus.“ Die Folge, so Schuhmann: „Von dieser Leistung werden – ähnlich wie beim bayerischen Baukindergeld – wieder jene Menschen ausgeschlossen, die die Leistung eigentlich am nötigsten hätten.“ Wie aus Dokumenten des Gesundheits- und Pflegeministeriums hervorgeht, können die Bezirke die Betroffenen sogar auffordern, das Landespflegegeld zu beantragen. „Damit entlastet die Staatsregierung die Bezirke – nicht aber die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.“

Eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, so Schuhmann, sei sicherlich wichtig und sinnvoll. „Sie muss jedoch für alle gelten und darf nicht bestimmte Bevölkerungsgruppen ausschließen.“ Die Diakonie verstehe nicht, warum es möglich war, das bayerische Familiengeld so auszugestalten, dass es nicht auf Leistungen nach dem SGB-II (Hartz IV) angerechnet wird, es jedoch beim Landespflegegeld anscheinend nicht möglich war, eine vergleichbare Lösung zu finden. Schuhmann: „Laut Ministerium soll das Landespflegegeld die Möglichkeit bieten, sich selbst etwas Gutes zu tun. Darüber würde sich sicher alle Pflegebedürftigen freuen.“

Das bayerische Landespflegegeld wurde im Mai vom Bayerischen Landtag beschlossen. Ab September sollen Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 oder höher jährlich einen Betrag von 1.000 Euro bekommen. Die Staatsregierung geht von 360.000 Anspruchsberechtigten aus und rechnet mit einem Finanzaufwand von 400 Millionen Euro im Jahr. Beamte sollen die Anträge als Nebentätigkeit bearbeiten und pro bearbeiteten Antrag zwei Euro erhalten.