Für Finanzierung aus einer Hand.

Diakonie Bayern fordert Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung

Nürnberg, 7. 3. 2016 Für Außenstehende ist es fast das gleiche, denn immer geht es darum, dass das Geld nicht reicht, um die Ausstände zu begleichen. Und doch gibt es zwei zentrale Unterschiede zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung. Die Insolvenzberatung als Teil des längeren Beratungsprozesses beginnt dort, wo die Schuldnerberatung nichts mehr ausrichten kann und führt häufig zur Privatinsolvenz. Und: Die Schuldnerberatung wird über die Kommunen, die Insolvenzberatung hingegen vom Freistaat finanziert. Nicht nur die Diakonie in Bayern ist deshalb der Ansicht, dass die bisherige Trennung zu unnötigem Mehraufwand bei der Beratung und zu kostenintensiven Doppelstrukturen führt. Sie fordert darum die Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung.

Für die Beratung ver- und überschuldeter Bürgerinnen und Bürger gibt es spezialisierte Schuldnerberatungsstellen. In vielen Fällen wird eine Regulierung der Schulden mit Hilfe eines außergerichtlichen Einigungsversuches angestrebt. Scheitert die außergerichtliche Schuldenregulierung kann beim Insolvenzgericht das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Soll das Insolvenzverfahren erfolgreich sein, muss es vom bewährten Instrumentarium der Schuldnerberatungsstellen flankiert werden. Eine trennscharfe Abgrenzung von Schuldnerberatung und Insolvenzberatung ist nicht möglich. Die Schuldnerberatung wird jedoch über die Kommunen, die Insolvenzberatung hingegen vom Freistaat finanziert. „Was zusammengehört, soll endlich auch aus einer Hand angeboten und finanziert werden“, formuliert Michael Bammessel, Präsident der Diakonie Bayern, die Forderung des Wohlfahrtsverbandes, der selbst 28 Beratungsdienste im Freistaat anbietet „Rund 3,4 Millionen Haushalte in Deutschland - nahezu jeder zehnte erwachsene Einwohner Deutschlands - sind überschuldet. In Bayern gibt es 360.000 überschuldete Haushalte mit 770.000 betroffenen überschuldeten Menschen.“

Finanziert wird die Schuldnerberatung gegenwärtig über die Kommunen, die Insolvenzberatung hingegen über das Land - in Form von Fallpauschalen, die seit 17 Jahren keine Verbesserung erfahren haben, während die Personalkosten um mindestens 30 % gestiegen sind. Laut der Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrt (LAGÖF) sind die Beratungsstellen darum gezwungen, die Beratungskapazitäten trotz steigender Nachfrage zurückzufahren und fachliche Standards zu reduzieren. Bammessel: „Wenn das Geld in der Insolvenzberatung nicht ausreicht, müssen unsere Träger teilweise mit Eigenmitteln aushelfen,  der Anteil der kommunalen Finanzierung für die Schuldnerberatung wird außerdem stärker belastet.“

 

Die Wirksamkeit von Schuldner- und Insolvenzberatung ist anerkannt hoch. Die Diakonie trage somit auch dazu bei, dass der Staat kräftig spare. Denn, so Bammessel, „jeder in die Schuldner- und Insolvenzberatung investierte Euro wirkt sich durch einen volkswirtschaftlichen Gegenwert von 5,30 Euro aus.“

Mit ihrer Forderung nach der Zusammenlegung steht die Diakonie in Bayern nicht allein. Auch der Sozialpolitische Ausschuss des Landtages hat im vergangenen Jahr in einer Resolution die Zusammenlegung gefordert. Er folgt damit wiederum einem Prüfbericht des Bayerischen Sozialministeriums, der zu dem Ergebnis kommt, dass durch die Übertragung der Förderung der Insolvenzberatung auf die Kommunen Synergien genutzt werden könnten. Bammessel: „Es wäre der Einstieg in eine flächendeckende Schuldner- und Insolvenzberatung gewährleistet und die Beratungsqualität würde verbessert.“

Den Finanzbedarf für die Zusammenlegung bezifferte Bammessel in Übereinstimmung mit den Kommunen auf 8 Millionen Euro jährlich – diesen Betrag müssten die Kommunen vom Freistaat erhalten, um die Beratungsleistungen zukünftig aus einer Hand anbieten zu können. „Momentan stehen staatlicherseits nur 4 Millionen für die Insolvenzberatung zur Verfügung – den Fehlbetrag müsste der Freistaat zukünftig ausgleichen.“ Dies sollte, so Bammessel, angesichts der Effekte der Beratung und nach zehn Jahren mit einem ausgeglichenen Haushalt in Folge jedoch finanzierbar sein.

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Daniel Wagner Pressesprecher