Es sei unter den momentanen Umständen jedoch kaum möglich, die Anforderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG) sowie des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes zu erfüllen. Bammessel: „Schwankende Kinderzahlen und der Ausfall von Mitarbeitenden in Einrichtungen – beides kann beispielsweise momentan kaum ausgeglichen werden. Dabei brauchen gerade Kinder verlässliche Beziehungen.“ Eine Erhöhung des sogenannten Basiswertes (siehe Stichwort) würde es beispielsweise ermöglichen, Verträge zu entfristen und den Personalschlüssel zu verbessern. „Die vorgesehenen Mittel kommen auf diesem Wege faktisch den Kindern zugute.“
Die Diakonie erwartet nun, dass die Bayerische Staatsregierung und auch die kommunalen Spitzenverbände der CSU-Fraktion folgen. Diakoniepräsident Bammessel: „Es mag so klingen, als sei die gewünschte Erhöhung des Basiswertes eine Entscheidung zu Ungunsten der Eltern. Das Gegenteil ist der Fall: Wir entsprechen damit den Erwartungen der Eltern einer bestmöglichen Betreuung für ihre Kinder.“ Dies habe Umfragen zufolge gegenüber einer Kostenentlastung eindeutig Priorität.
Stichwort: Basiswert
Der Basiswert ist im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) von 2005 die Grundlage für die Zuschüsse, die Kommunen für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten - gemeinsam mit Faktoren wie den Buchungszeiten oder möglichen integrativen Angeboten. Die Kommunen finanzieren ihrerseits noch einmal den gleichen Anteil der staatlichen Zuschüsse.