Bammessel: „Die gegenwärtige Praxis führt dazu, dass Asylsuchende und Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, manchmal 10 Jahre und länger in Gemeinschaftsunterkünften verbringen müssen. Dasist insbesondere für chronisch kranke und traumatisierte Personen, die sich zurückziehen möchten, oft schwer erträglich.“ Die zwangsläufig beengte Unterbringung sei auf Dauer belastend und führe verstärkt zu Konflikten.
Gerade in der gegenwärtigen Situation, in der die Asylunterkünfte massiv überbelegt sind, seien Plätze in den Asylunterkünften ein „rares und teures Gut.“ Der Diakoniepräsident: „Die Wohnpflicht in Asylunterkünften ist geradezu kontraproduktiv.“ Die Regelung belaste die nachgeordneten Bezirksregierungen, Städte und Gemeinden, die jeden verfügbaren Platz in den Gemeinschaftsunterkünften für Neuankömmling bräuchten.
Auch wenn es für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge sehr schwierig ist, Wohnraum auf dem privaten Wohnmarkt zu finden, so sollte man ihnen doch eine Chance geben, dies zu versuchen. „Die Erfahrungen unserer diakonischen Beratungsstellen zeigen, dass es insbesondere im ländlichen Raum Familien und vor allem den Alleinstehenden gelingt, eine Wohnung zu finden, oder aber bei Freunden und Verwandten unterzukommen.“ Aus Erfahrung der Diakonie fördert die Unterbringung in privaten Wohnungen auch die spätere Integration.
Ein Blick in die Praxis anderer Bundesländer zeige zudem, dass es auch anders geht. So hat beispielsweise das Land Baden Württemberg in seinem Flüchtlingsaufnahmegesetz eine maximale Wohnpflicht in den Unterkünften der sogenannten "vorläufigen Unterbringung" auf zwei Jahre festgelegt.