Nürnberg, 15. Dezember 2015. Es war nur die Einweisung in die Psychiatrie, die Frau B. vor einer Verlegung nach Bamberg und der anschließenden Abschiebung in den Kosovo bewahrt hat. Der Bescheid, der den Transfer von Dinkelsbühl nach Bamberg in das Ankunfts- und Rückführungszentrum ankündigte, löste bei der Frau eine schwere psychische Krise aus; sie gilt seitdem als suizidgefährdet. „Dieser Fall“, so Michael Bammessel, Präsident der Diakonie Bayern, „ist einer von vielen, die belegen: Bei der Abschiebepraxis wird immer rücksichtsloser vorgegangen und immer weniger Rücksicht auf die gesundheitliche Situation der Betroffenen genommen.“
Natürlich, so Bammessel, sei eine Abschiebung immer mit Härten verbunden. „Wer wie die CSU Bayern eine ‚Visitenkarte der Mitmenschlichkeit‘ ausstellt, sollte sich auch bei Flüchtlingen aus sogenannten ‚sicheren Drittstaaten‘ an einen humanen Mindeststandard halten.“
Im vorliegenden Fall sollte eine Frau abgeschoben werden, die aufgrund massiver häuslicher Gewalt im Kosovo in Deutschland um Asyl gebeten hatte. Sowohl sie selbst als auch vier Kinder litten erkennbar unter posttraumatischen Belastungsstörungen; im Falle der Mutter wurde dies auch ärztlich attestiert. „Die Mutter hatte eine feste Anstellung in Aussicht, alle vier Kinder gingen in Schule bzw. in den Kindergarten.“ Weder darauf noch auf die gesundheitliche Situation der Betroffenen hätten die Behörden Rücksicht genommen, so der Diakoniepräsident. „Die Tatsache, dass der Kosovo als sicheres Herkunftsland betrachtet wird, darf nicht dazu führen, dass beim Umgang mit Schutzsuchenden humanitäre Standards außer Kraft gesetzt werden.“ Leider, so Bammessel, häuften sich die Berichte, wonach Abschiebungen vorgenommen würden, obwohl der gesundheitliche Zustand der Betroffenen dies eigentlich nicht zulasse bzw. die Perspektive für die Gesundheit der Betroffenen in den jeweiligen Herkunftsländern ausgesprochen schlecht sei.
Das politische Ziel, die Abschiebezahlen zu erhöhen, dürfe nicht dazu führen, dass Atteste der Ärzte, die auf gesundheitliche Gefahren hinweisen, missachtet und alle humanitären Bedenken bei Seite geschoben werden. Bammessel: „Zur Rechtsstaatlichkeit gehört eine faire Prüfung aller vorgetragenen Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen. Der Freistaat sollte nicht ‚zweierlei Maß‘ bei Asylsuchenden anlegen, wenn es darum geht, zu prüfen, ob eine Abschiebung zu ernsthaften gesundheitlichen und psychischen Schäden führen kann.“
Zu einer fairen Prüfung gesundheitlicher Abschiebehindernisse gehört nach Ansicht der Diakonie auch die Beantwortung der Frage, ob die Betroffenen bei einer Rückkehr sich die Behandlung auch leisten können. Der Diakoniepräsident: „Es genügt nicht, zu behaupten, Behandlungsmöglichkeiten seien vorhanden, wenn gerade die Ärmsten in der Realität keinen Zugang erhalten.“