Nürnberg, 02.07.2018. Flüchtlinge, die bereits erfolgreich eine Pflegehelferausbildung durchlaufen, sollen nicht weiter von Abschiebung bedroht werden. Anlässlich der Eröffnung der „Sindersberger Pflegearche“ (Weiden), einer palliativen Einrichtung für Schwerstpflegebedürftige, forderte die Diakonie in Bayern, auch die Ausbildung zum Pflegehelfer als qualifizierte Ausbildung im Sinne des Aufenthaltsrechts anzuerkennen. Dies würde einen Schutz vor Abschiebung bedeuten. Diakoniepräsident Michael Bammessel: „Wir suchen überall händeringend nach jungen Menschen, die sich für die Altenpflege ausbilden lassen. Es grenzt an Irrsinn, wenn wir motivierte, ausgebildete Migranten des Landes verweisen, obwohl wir mancherorts aus Personalmangel keine Pflegebedürftigen mehr aufnehmen können.“
Ihm seien mehrere Fälle bekannt, in denen Flüchtlinge nach der einjährigen Pflegehelferausbildung von den Ausländerbehörden in Bayern keine Arbeitserlaubnis mehr bekamen und auch die Ausbildung zur vollen Pflegefachkraft verboten wurde. Stattdessen wurde diesen dringend benötigten Pflegekräften die Abschiebung angedroht. Diese bayerische Praxis widerspreche einem Beschluss der Arbeitsministerkonferenz vom Dezember 2017, so Bammessel. „Wer als Flüchtling erfolgreich die einjährige Ausbildung zum Pflegehelfer absolviert und sich bereits gute Sprachkenntnisse erworben hat, hat doch bewiesen, dass er sich bei uns integrieren kann. Einheimische Pflegebedürftige sind in der Regel sehr dankbar für ihren Dienst. Die Staatsregierung und die Behörden können sich bei dieser harten Praxis wirklich nicht auf den Willen der Bevölkerung berufen.“
Diakoniepräsident Michael Bammessel wirkte am Sonntag zusammen mit Dekan Wenrich Slenczka bei der Wiedereinweihung des Eleonore-Sindersberger-Seniorenheims der Diakonie in Weiden mit. Zum neuen Konzept des Hauses gehört auch eine „Pflege-Arche“, eine Einrichtung für schwerstpflegebedürftige Menschen in der letzten Lebensphase mit insgesamt 13 Plätzen. Nach Aussage der Diakonie in Weiden soll dort die „soziale und die spirituelle Ebene“ der Bewohner und Bewohnerinnen besonders beachtet werden. Dazu gehört auch, dass die Angehörigen zu jeder Zeit Zugang zur den Bewohnerinnen und Bewohnern haben.