Ein alleinstehender Asylbewerber erhält bislang nur rund 224 Euro, während ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger 374 Euro bekommt. Außerdem sind die Leistungen für Asylbewerber noch nie der Preisentwicklung angepasst worden, und verharren auf dem Stand von 1993. Bammessel: „Die deutliche Schlechterstellung von Asylbewerbern stößt seit Jahren auf harte Kritik der Wohlfahrtsverbände, die stets darauf verwiesen haben, dass die Sozialhilfe den Bedürftigen ein Leben in Würde ermöglichen soll.“ Leider sei dies nicht das erst Mal, dass die Kritik der Diakonie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, sagte Bammessel und erinnerte an das Urteil zur Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes.
Der Diakoniepräsident erneuerte die Forderung der Diakonie, nun auch die Sachleistungen abzuschaffen. „Unsere Mitarbeitenden erleben täglich, wie demütigend das für die Betroffenen ist.“ In Bayern werden die Leistungen für Asylbewerber zudem überwiegend in Form von Sachleistungen gewährt; vom Gesamtbetrag erhalten sie nur etwa 40 Euro in bar.
In der Begründung des Gesetzesentwurfes im Jahr 1993 hatten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP darauf verwiesen, dass damit das Leistungssystem auf „die Bedürfnisse eines hier in der Regel nur kurzen, vorübergehenden Aufenthaltes abgestellt“ werde und dadurch „das Leistungsrecht wesentlich dem Ausländer- und Asylrecht angepasst“ werde. Diakoniepräsident Bammessel: „Das Recht auf das menschenwürdige Existenzminimum ist aber nicht von der Aufenthaltsdauer abhängig, sondern gilt immer, egal wie lange sich jemand in Deutschland aufhält.“
Die Diakonie erwartet nun eine harte politische Auseinandersetzung um die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform: Bereits 2009 hatte das Bayerische Staatsministerium des Innern auf Vorschläge der EU-Kommission zur Gleichstellung von Asylbewerbern mit Sozialleistungsempfängern mit strikter Ablehnung reagiert. Bammessel: „Auch wenn die Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes zu einem finanziellen Mehraufwand führen wird: hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.“