Diakonie fordert einheitliche Standards für Wohnungslosenhilfe.

„Herzogsägmühler Erklärung“ bei Fachtagung verabschiedet.

 

Nürnberg, 14.11. 2017 Etwa 25.000 Menschen gelten allein in Bayern als wohnungslos – sie verfügen über keinen eigenen Wohnraum, leben vorübergehend in Unterkünften, unterstützenden Einrichtungen oder gar auf der Straße. Ihnen allen stehen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII zu. Dazu zählen Beratung und persönliche Unterstützung wie zum Beispiel Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, Unterstützung bei der Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie auch Hilfen zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes. „Es macht allerdings einen Unterschied, ob ich als Betroffener in Oberbayern oder Schwaben lebe. Denn die Hilfen nach dem SGB XII werden höchst unterschiedlich gewährt“, kritisiert der 2. Vorstandsvorsitzende der Diakonie Bayern, Dr. Tobias Mähner, die gegenwärtige Praxis. Gemeinsam mit dem Evangelischen Fachverband Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe fordert die bayerische Diakonie anlässlich einer Fachtagung in der „Herzogsägmühler Erklärung“ einheitliche Standards bei der Hilfegewährung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten – gerade auch bei längerfristigen Hilfeverläufen.

Wie deutlich die Unterschiede sind, zeigt etwa der Vergleich zwischen den Bezirken Schwaben und Oberbayern: In Schwaben erhalten Betroffene in weiten Teilen nur dann Hilfe, die über einen längeren Zeitraum hinausgehen, wenn ihnen eine Behinderung attestiert wird. In Oberbayern hingegen gibt es differenzierte Leistungsvereinbarungen für die unterschiedlichen Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe zwischen dem Bezirk als Kostenträger und den Trägern der Wohlfahrtspflege.

„Es geht hier um Frauen und Männer, deren soziale Schwierigkeiten sich verfestigt haben.“ erklärt Andreas Kurz, Vorsitzender des Fachverbandes. In der Regel lägen neben den sozialen Schwierigkeiten Mehrfachproblemlagen wie Arbeitslosigkeit, körperliche und/oder psychischen Beeinträchtigungen oder Suchterkrankungen vor. „Sie sind auf längerfristige Hilfen angewiesen, und für sie benötigen wir eine bayernweit einheitliche Praxis bei der Bewilligung von Langzeithilfen, also von Angeboten, die über die kurzfristige Unterbringung hinausgehen.“ Die bisherige Praxis werde aber weder den Betroffenen gerecht noch biete sie für die Träger der Hilfsangebote die benötigte Planungssicherheit. In ihrer Erklärung fordern Diakonie und Fachverband die bayernweite Anerkennung insbesondere der Langzeithilfen für die Betroffenen. Mähner: „Es kann nicht sein, dass hier nach zweierlei Maß gemessen wird. Nicht zuletzt deswegen, weil der Auftrag der bayerischen Verfassung, überall im Freistaat für gleiche Lebensbedingungen zu sorgen, auch für diese Personengruppe gilt.“

Die Diakonie Bayern bietet knapp 1.200 Plätze für wohnungslose Menschen in stationären, teilstationären und ambulanten Maßnahmen bei 13 verschiedenen diakonischen Trägern in Bayern an - der überwiegende Teil davon auf Grundlage der §§ 67ff. des SGB XII als Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Der Fachverband Evangelische Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe (FEWS) in Bayern ist ein Zusammenschluss von über 30 diakonischen Trägern der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe im Diakonischen Werk Bayern.

 

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