Nürnberg/Neu-Ulm, 19.12.2019 Mit dem Sozialpreis der Bayerischen Landesstiftung 2019 wird heute in München die „Ökumenische Beratungsstelle für Wohnraumerhalt im Landkreis Neu-Ulm“ ausgezeichnet. Die von Diakonie und Caritas gemeinsam getragene Einrichtung hat im vergangenen Jahr etwa 350 von Wohnungslosigkeit bedrohte oder betroffene Personen beraten. In vielen Fällen konnten die Mitarbeitenden helfen und den Verlust des Wohnraums verhindern.
Im Jahr 2011 mit Mitteln des Freistaats als Modellprojekt der Diakonie Neu-Ulm gegründet, ist die Beratungsstelle mittlerweile ein vom Landkreis finanziertes Regelangebot. Durch frühzeitige Hilfen soll der Wohnraumverlust verhindert werden - und so nicht zuletzt erhebliche Folgekosten sowohl für die Betroffenen als auch für Städte und Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm vermieden werden. Städte und Gemeinden sind im Falle einer Wohnungslosigkeit für die Folgeunterbringung und für die Beratung wiederum die Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig.
Für Andreas Kurz, den Vorsitzenden des Fachverbandes Evangelische Wohnungsnotfallhilfe und Straffälligenhilfe (FEWS) ist die Auszeichnung auch eine politische Anerkennung der ‚Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit‘, da es in Bayern noch kein flächen- und bedarfsdeckendes Netz derartiger Fachstellen gibt. Kurz empfiehlt daher, es als Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte gesetzlich zu verankern. Nur so sei ein nachhaltiges System von Präventionsstellen in Bayern zu erreichen: „Das Beispiel Neu-Ulm zeigt, dass es sich für alle Akteure lohnt, daraus ein dauerhaftes Beratungsangebot zu machen.“ Bereits im Jahr 2016 hatte der Fachverband mit einer wissenschaftlichen Studie die Wirksamkeit solcher Fachstellen nachgewiesen.
Der Preis der Bayerischen Landesstiftung ist mit 10.000 Euro dotiert. Auch im Jahr 2018 wurde eine Einrichtung der Diakonie Bayern ausgezeichnet – der „Arbeitskreis Resozialisierung e.V.“ der Stadtmission Nürnberg, der Strafgefangene bei ihrem Weg zurück in die Freiheit begleitet.
Die Bayerische Landesstiftung besteht seit 1972. Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verfolgt sie gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet. Seit der Gründung der Stiftung wurden im kulturellen und sozialen Bereich für über 10.000 Projekte Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von rund 600 Millionen Euro bewilligt. Dabei geht die Bandbreite der Förderung von wenigen Tausend Euro bis zu Maßnahmen, die mit mehreren Hunderttausend Euro oder in Ausnahmefällen auch mit einem Millionenbetrag gefördert werden. Im sozialen Bereich werden bedeutende Bauprojekte vor allem in der Alten- und Behindertenhilfe gefördert. Dazu gehören modellhafte Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen genauso wie heilpädagogische Tagesstätten oder Werkstätten für Behinderte.